Mehrwertsteuer aus Österreich - steuerliche Behandlung hier in Deutschland...
...also wenn ich für einen Betrieb, z.B. einen Drucker in Österreich kaufe, habe ich die Mwst von denen. Wie wird die dann hier bei uns behandelt? Kann diese dann vorsteuerlich abgezogen werden, oder wie geht das vor sich?
4 Antworten

Hallo, wenn du den Drucker schon gekauft hast und dabei die Mehrwertsteuer in Österreich bezahlt hast, dann kannst du sie nicht vom deutschen Fiskus zurückbekommen. Im Normalfall kauft man die Ware im Ausland unter Verwendung der eigenen Umsatzsteuer-Ident-Nr. ohne Bezahlung der Umsatzsteuer ein. Dieses Verfahren gilt innerhalb der EU. Eventuell kannst Du noch versuchen bei der Ausfuhr aus Österreich an der Grenze die Umsatzsteuer zurückzubekommen, dafür dann beim deutschen Zoll Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und diese kannst du dann in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen und dir wieder zurückzahlen lassen.

soviel ich weiß gilt das nicht innerhalb der EU, sondern nur beim Handel mit Drittländern fällt Einfuhrumsatzsteuer an...

maxlholz und collo haben schon viel Wichtiges und Richtiges gesagt.
Die österreichische Mehrwertsteuer (MwSt.) kannst Du als Vorsteuer (VSt.) beim Finanzamt geltend machen. In diesem Falle würde ich sogar die Finger von der deutschen MwSt. lassen, weil die Österreicher 20 % MwSt. haben und wir "nur" 19 %. Daher kannst Du also 20 % MwSt. als VSt. abziehen -- ein Prozent Vorteil.

Wenn ich als Firma etwas einkaufe, kann ich in der Regel die MwSt. dafür als VSt. absetzen und bekomme sie vom Finanzamt erstattet, normalerweise 19 % bei Käufen im Inland.
Wenn ich in Österreich ohne Angabe einer eigenen UST-ID-Nr. etwas eingekauft habe, kann ich die dafür ausgewiesene MwSt. als VSt. absetzen und erhalte sie vom FA wieder -- hier 20 %.
Ich bekomme also vom FA 1 % mehr erstattet.
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

bei Reisekosten ist zu prüfen, ob diese bezüglich der Umsatzsteuer vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn dem so ist, dann gibt es das sogenannte Umsatzsteuervergütungsverfahren. Bei anderen Produkten ist die österreichische Mehrwertsteuer auch erstattungsfähig... aber auf keinen Fall vom deutschen Finanzamt. Wenn man in Österreich bezahlt hat, dann muss man sich auch aus Österreich das Geld wieder zurückholen.

normal geht das so: Sie geben bei dem Verkäufer in Östereich an, dass Sie das Gerät aus Östereich ausführen. Dann fällt in Österreich keine Mehrwertsteuer an. Sie brauchen vermutlich eine Ausfuhrbescheinigung vom Zoll. Das Gerät wird dann vom deutschen Zoll der Einfuhrumsatzsteuer unterworfen ( ist das selbe wie die Mehrwertsteuer ). Die dt. Einfuhrumsatzsteuer kann wie eine normale Vorsteuer von der Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) abgezogen werden. Die Mehrwertsteuer von Österreich kann in Deutschland auf keinen Fall abgezogen werden.
ersten ergibt das keinen Vorteil, bitte mal nachrechnen. Der Kölner sagt: drei mal Null = Null bleibt Null. Da hätte ich gerne die gesetzliche Grundlage. Wo steht das im Umsatzsteuergesetz ?