"Mehrmals" Prozeßkostenhilfe?
Meine Ex hat ihren Klageentwurf (Zugewinnklage) eingereicht und einen Verfahrenskostenhilfeantrag. Der VKH-Antrag wurde abgelehnt, auch die Berufung. Unanfechtbar. Grund: Sie hatte ausreichend Vermögen.
Nun, 5 Monate später, hat sie eine große Steuernachzahlung zu leisten.
Kann sie jetzt einen neuen VKH-Antrag stellen und eine Klage einreichen?
2 Antworten
Prozesskostenhilfe kann man von Fall zu Fall beantragen. Das wird stets auf's neue geprüft und in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Situation entschieden.
Es ist meines Wissens das Datum der Antragstellung maßgebend.
Aber zu hundert % auch nicht. Ich hab noch nie gehört das jemand das erzählt hat,
Bley 1914