"Mehrmals" Prozeßkostenhilfe?

2 Antworten

Prozesskostenhilfe kann man von Fall zu Fall beantragen. Das wird stets auf's neue geprüft und in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Situation entschieden.

Es ist  meines Wissens das Datum der Antragstellung maßgebend.

Aber zu hundert % auch nicht. Ich hab noch nie gehört das jemand das erzählt hat,

Bley 1914