Mehrfamilienhaus anderer eigentümer will einfach gasheizung einbauen lassen!

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Nein, dass geht nicht.

Ihr seid eine Wohnungseigentümergemeinschaft und daher gelten auch die Gesetze und Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes.

Die Heizkosten müssen gem. der Heizkostenverordnung mit den gleichen Zählern ausgestattet sein, andernfalls die Kosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können, sondern nach Miteigentumsanteilen.

Eine Gasheizung einzubauen ist eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 und bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, also auch deiner. Wenn du die Zustimmung verweigerst, hat dein Nachbar Pech.

Natürlich kannst du vor Gericht ziehen und wirst mit einem halbwegs begabten Anwalt auch gewinnen. Nur ob du auf lange Sicht gewinnst, wäre zumindest eine Überlegung wert. Besser wäre es, sich einen Verwalter zu nehmen, der sein Handwerk versteht. Das spart Streit und unnötige Prozesse.

Zunächst einmal besteht hier ja eine Eigentümergemeinschaft. Sollen hier nun bauliche Veränderungen (zum Beispiel in Form des Einbaus einer Gasheizung) stattfinden, muss es in der Eigentümergemeinschaft eine Mehrheit geben. Die Mehrheit ergibt sich hier nun nicht einfach aus der Anzahl der Eigentümer (hier also 50:50), sondern aus den Anteilen des Eigentums. Hat der Eigentümer A nun also 120 m², Ihr hingegen nur 80 m², so hat Eigentümer A die Mehrheit mit 60:40. Somit kann er über den Einbau einer Gasheizung entscheiden.

Ich denke, er könnte eine Etagenheizung nur für diese Wohnung einbauen, dann koppelt er sich von der gemeinsamen Heizungsanlage ab. Ob das ohne weiteres möglich ist, oder ob andere Eigentümer zustimmen müssen, weiß ich nicht. Das andere System, die Verbräuche an den einzelnen Heizkörpern ablesen zu können, ist - glaube ich - sogar Vorschrift. Das kann der Mieter abr nicht selbvst ablesen, sondern ein Dienstleister z.B. Techem. Es werden nicht nur die reinen Verbräuche aufgeteilt, sondern alle Kosten. Schau mal bei Techem auf der Webseite rein, da wird das erklärt. Die Kosten von Techem gehören zu den Nebenkosten. Schau auch mal in die Heizkostenverordnungen, findest Du alles im Netz.

Wenn A Eigentümer der Wohnung ist, kann er sich jederzeit eine Gasheizung einbauen lassen. Vorausgesetzt diese Installation tangiert nicht eure Wohnung.

Wenn er sich Messgeräte einbauen lässt, dann hat er einen Nachweis über den Verbrauch in seiner Wohnung. Er zahlt dann das, was er verbraucht hat. Eine Heizkostenverteilung ist dann nicht mehr erforderlich, weil der Verbrauch in der Wohnung A genau ermittelt werden kann.

Er kann sich dann von der Ablesefirma eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen lassen.

Wenn du als Eigentümer der Wohnung B gegen den Einbau der Gasheizung in der anderen Wohnung Einwände hast, kannst du vor Gericht ziehen, musst das aber sehr genau begründen.

Ich würde in deinem Falle mal mit einer Installationsfirma sprechen, um herauszufinden ob für dich Nachteile entstehen könnten.

Wenn er sich Messgeräte einbauen lässt, dann hat er einen Nachweis über den Verbrauch in seiner Wohnung.

Bei "Röhrchen" funktioniert das aber nicht, da hier nicht der tatsächliche Verbrauch bestimmt wird, sondern lediglich "Vergleichswerte" geliefert werden, d. h. es müßten überall Röhrchen eingebaut werden...