Mehrfamilienhaus , darf mich die Nachbarin filmen, wenn ich es nicht will?
Hallo zusammen,ich wohne mit meiner Familie seit sechs Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Es ist auch super hier wir sind eine bunte Mischung und es klappt . (Bis vor eineinhalb Jahren da Zug eine neue Familie zu. Am Anfang war es auch noch ok doch aus irgendwelchen Gründen nun nicht mehr. Sie filmt uns ander im gemeinschaftlichen Garten beim Grillen oder wenn ich die Gartenarbeit Gerichte oder sogar meinen Mann in der Garage wenn er mir meinen Roller nachschaut oder das Rad unseres Sohnes das macht sie aber auch mit allen anderen im Haus und giebt es zu Hausverwaltungen weiter. Wir würden ja zu laut draußen sein . Und nur Grillen sie hält den Lärm auf dem Hof nicht aus .dabei sind wir eine normale Nachbarschaft die hält bei tollem Wetter auch mal draußen sitzen den dafür ist der Garten und der Hof auch gedacht.Meine Frage darf sie mich aus ihrer Wohnung einfach so filmen auf dem Hof und in der Garage. und dies einfach an die Hausverwaltung weiterleiten .LG mona
4 Antworten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10). Das gilt auch für einen gemeinsam mit anderen genutzten Zugang zum eigenen Grundstück. Denn die Beobachtung verletzt Betroffene in ihrem besonders geschützten, allgemeinen Persönlichkeitsrecht – konkret im sogenannten Recht am eigenen Bild und im Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ersteres sorgt dafür, dass man fremde Personen nur mit deren Einwilligung abbilden darf. Jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Überwachungsinteresse ist zwar stets abzuwägen. Das Interesse am Kamerabetrieb muss jedoch schon überragend wichtig sein, damit es stärker wiegt. Ein Beispiel wäre ein naheliegender, nicht anders abwendbarer und schwerwiegender Angriff.
Dein Beitrag hat mit der Fragestellung nichts zu tun. Im Urteil des BGH ging es um Überwachungskameras.
Natürlich darf sie eure Grillparty filmen und das der Hausverwaltung schicken, das wäre wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild noch öffentliche Verbreitung.
Lass sie doch, solange ihr die Nachtruhe einhaltet, meint, ab 22 Uhr im Haus weiterfeiert und gegen gelegentliches Grillen hat die Hausverwaltung garnichts einzuweden.
Problematisch wird es, wenn sie euch permanent mit der Kamera nachstellt. Das verlangt man abgestellt und belehrt sie über § 238 StGB. Mit einer gerichtlichen Verfügung eines Annäherungsverbotes droht ihr fristlose Kündigung.
Nein, es müsste 'weder Verletung des Rechts...' - und nicht 'wegen' und auch nicht 'gegen' heißen !
Das filmen der öffentlichen gartenparty ist nicht verboten
Das filmen bei der Garten- oder garagenarbeut seh ich Grenzwertig!
Redet doch mal mit der guten, wo ihr Problem liegt? Warum sie sich do. ausgrenzt und durch ihr Verhalten provozieren will?
Dann wisst ihr Bescheid und müsst nicht raten!
Auch wenn das Filmen anderer Teilnehmer bei der Veranstaltung ok wäre, das Verbreiten, hier also die Weitergabe an Vermieter oder Hausverwaltung wäre es sicher nicht.
Der öffentliche Raum liegt außerhalb des gemieteten Gartens.
Sagt wer? Hierliegt keine öffentliche Verbreitung vor, wenn ich Bildmaterial zur Unterstützung eines vermeindlichen Mietmangelbeseitigungsanspruches ausschl. dem Vermieter gegenüber anführe.
Frage ist, ob man nicht auch ein wir auch immer geartetes Recht auf unbehelligten Aufenthalt hat. Ist es jemandem zuzumuten, sich ständig beobachtet zu fühlen? Selbst wenn die Nachbarin nicht ständig fotografiert, fühlt man sich doch irgendwann ständig nur noch beobachtet weil man gar nicht mehr weiß ob sie knipst oder nicht, und da frage ich mich ob so etwas statthaft ist.
Richtig, das nennt man Nachstellung oder neudeutsch Stalking und dagegen ist ein Kraut gewachsen. Nur liegt das hier gerade (noch) nicht vor.
Natürlich nicht und ich verstehe gar nicht, warum du das nicht längst gesagt hast, dass du das nicht möchtest.
Erstatten Sie eine Strafanzeige gegen diese Möchtgernspione!
"das wäre wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild noch öffentliche Verbreitung." Müsste es nicht heißen: "gegen" anstelle "wegen"?