Medizinischer Gutachter, Begleitperson (Zeuge) erlaubt oder verboten?

5 Antworten

Hallo,

bei medizinischen Problemen gibt es ein ärztliche Schweigepflicht. Dein Begleiter müsste dein Betreuer mit entsprechender Erlaubnis sein.

Damit ist dem Termin von dem Gutachter zuzustimmen.

Aber auch der Ehepartner darf mitkommen.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo Unwissender77,

Sie schreiben:

Medizinischer Gutachter, Begleitperson (Zeuge) erlaubt oder verboten?

Antwort:

Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail und im speziellen Einzelfall!

Die bisherige Rechtssprechung ermöglicht zu diesem Thema weder ein klares Nein noch ein klares Ja!

Recht haben, heißt nicht gleichzeitig, auch tatsächlich Recht bekommen!

Wir müßen stets um unsere Rechte kämpfen, geschenkt wird uns meist nichts!

Ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes haben gesundheitlich angeschlagene, juristische Laien in der Regel schlechte Karten!

Wer sich nach Erhalt der Ladung zum Gutachtertermin rechtzeitig mit dem Gutachter in Verbindung setzt und plausibel begründet, warum eine Begleitperson unbedingt notwendig ist, der hat bessere Karten als jemand, der beim Gutachter zusammen mit einer Begleitperon mit der Tür ins Haus fällt! 

Unter folgendem Link finden Sie ein sehr gutes Merkblatt des Rentenberaters Jokusch, wo Sie die Details nachvollziehen und für sich und Ihren Fall das Beste herausholen können:

Wie Sie diesem Merkblatt unter anderem entnehmen können, gibt es seit 2006 ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG RhI.-Pf.) veröffentlicht (Beschluss vom 23.02.2006, Az. L 4 B
33/06 - 1), in dem der Anspruch von Klägern auf Mitnahme einer Begleitperson erstmals obergerichtlich bestätigt wird. Der Inhalt dieser Entscheidung soll im Folgenden dargestellt und bewertet werden.

http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl-die-mitnahme-von-begleitpersonen.pdf

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Fazit:

Nur wer schon einmal selbst zu Begutachtungen geladen worden ist und die teils entwürdigenden, arroganten Umgangsmethoden diverser Gutachter am eigenen Leib miterlebt hat, der kann nachvollziehen, welche psychischen Belastungen den Betroffenen zusätzlich zu Ihren schon vorhandenen, gesundheitlichen Gebrechen zugemutet werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Gutachter der DRV Bund oder Länder sind nicht immer vom eigenen Sozialmedizinischen Dienst der Verwaltungen, deshalb ist den externen Gutachtern keine Arroganz vorzuwerfen, sondern eher, das Sie sich an die Schweigepflicht gegenüber Dritten halten.

Du vermutest richtig.

Dafür gibt es kein Gesetz, dass du alleine zu einem medizinischen Gutachter ( Arzt) musst und der Gutachter (Arzt) eine Begleitperson verbieten kann.

dazu gibt es rechtlich kein eindeutiges Ja oder Nein. Leider Auch in den diversen Urteilen dazu. Die Gerichte bezogen ihre Urteile dazu immer auf den betreffenden Einzelfall.

Also nimm deine Begleitperson mit und fertig.

Ich kann dir die Frage nicht ganz konkret beantworten, sondern kenne das nur aus der gängigen ärztlichen Praxis außerhalb von Gutachten.

Sowohl der Patient als auch der Arzt haben das Recht, die Anwesenheit von Dritten bei ärztlichen Gesprächen und Untersuchungen abzulehnen. Der Hintergrund ist, dass der Arzt in seiner therapeutischen Freiheit und Urteilsfähigkeit nicht von Dritten beeinflusst werden soll.

In der Praxis ist das meistens natürlich anders. Aber gerade bei Verletzungen, die auf Missbrauch innerhalb der Familie schließen lassen, wird den Ehemännern oft regelhaft die Anwesenheit untersagt, falls Aussicht darauf besteht, dass die Ehefrau sich dann noch behandeln lässt, ohne vor der Tür gleich wieder was zu kassieren.

Hier gibt es einen klasse Artikel zu.

Soweit ich das lese hast du ein Recht auf eine Begleitperson, um bei der Untersuchung anwesend zu sein bedarf es aber sowohl deiner Zustimmung als auch der des Arztes.

In dem Artikel steht jedoch auch das es wohl alle Naselang genau zu dem Thema Urteile gibt.

http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Anwesenheit-von-Begleitpersonen-bei-medizinischen-Begutachtungen

Na das ist doch mal eine gute Quelle. Danke.