Maximale Geschwindigkeit // Beschleunigungsstreifen?

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Da in der Praxis das so aussieht: Auffahrt, Schild 330 (blaues Autobahn beginnt) dann kommt der Beschleunugungsstreifen auf welchem man schneller fahren darf als auf dem eigentlichen Fahrstreifen (Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigungsstreifen ) und dann kommt erst das Schild 274 mit 100/120 etc.

Man sollte jedoch §3 ,1 (Angepasste Fahrweise) beachten...

Fazit: geht klar man sollte die Geschwindigkeit jedoch nach dem Einfädeln anpassen, spätestens beim Schild welches die Geschwindigkeit reguliert...

Als Beschleunigungsstreifen oder Einfädelungsstreifen (fachsprachlich veraltet auch Beschleunigungsspur) wird die Auffahrt auf eine Schnellstraße (z. B. Autobahn) bezeichnet. Der Einfädelungsstreifen dient dazu, den neu auf die Schnellstraße auffahrenden Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, noch vor dem endgültigen Auffahren auf die Hauptfahrbahn ungefähr dieselbe Geschwindigkeit wie der fließende Verkehr zu erzielen, so dass sie sich möglichst gefahrlos in den Fahrzeugstrom einfädeln können.

Auf Einfädelungssstreifen darf schneller gefahren werden, als auf dem daneben liegenden durchgehenden Fahrstreifen (§ 7a StVO). Die auf der durchgehenden Fahrbahn vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt nicht für den Einfädelungsstreifen.

Der Einfädelungsstreifen ist nicht Fahrstreifen der BAB-Fahrbahn, auf dem die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

@siggibayr
  • Die BAB beginnt da, wo das entsprechende Schild (Zeichen 330.1) steht, das ist i. d. R. bereits in der Auffahrt. Ein Beschleunigungsstreifen gehört also zur Autobahn.
  • Lt. § 7a StVO "darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen." Das heißt, man darf dort quasi "rechts überholen", das heißt aber nicht, dass dort schneller gefahren werden darf als durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung (z. B. Zeichen 274) erlaubt! (Man darf ja auch auf Richtungsspuren in der Stadt rechts schneller fahren als links, aber trotzdem nicht über 50.)

Entscheidens ist daher m. E., wo das 100er-Schild steht, das geht aus der Frage nicht hervor. Wenn es rechts von der Einfädelungsspur (d. h. von der Spur aus sichtbar) steht, gilt es m. E. selbstverständlich auch für diese. Schilder an der Autobahn gelten ja für alle Spuren, soweit keine Einschränkung angegeben ist.

Richtgeschwindigkeit 130 km/h und die Geschwindigkeit sollte dem Verkehr angepasst sein. Der Beschleunigungsstreifen dient also nur dazu, dass du dich in den fließenden Verkehr einordnen kannst. Dabei sollte immer bis zum Ende durchgefahren werden, es sei denn du kannst dich vorher schon mit angepasster Geschwindigkeit einordnen. Ein Tempo von 180 km/h, obwohl nur 100 km/h erlaubt sind, widerspricht also allen Verkehrssitten, Vorschriften und Zweckmäßigkeiten des Beschleunigungsstreifen ;)

mh ok, die frage war eigentlich nur um mein gewissen zu beruhigen :D aber trotzdem Danke :)

Wenn ich mit dem Motorrad auf eine Autobahn auffahre auf der vorgeschriebene 100km/h darf ich dann auf dem Beschleunigungsstreifen auf 180 beschleunigen

Wenn dort ein TL von 100 km/h gilt, wie kommst Du zu der Annahme das Du dann 180 km/h fahren darfst ?

Hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasst, oder hast Du keine Fahrerlaubnis und dies ist eine rein theoretische Frage ?

Ich habe schon einen Polizisten wegen dieser Frage befragt, welcher mir aber auch keine richtige Antwort geben konnte, daher scheint sie wohl nicht so einfach zu klären wie du sie hier gerade abstempelst :)

@MariPro

Doch die Antwort ist so einfach wie ich diese hier abstemple.
Wenn dort ein TL von 100 gilt, darfst Du dort auch nicht schneller als 100 fahren.

Ganz einfach ;-)

Ich habe schon einen Polizisten wegen dieser Frage befragt, welcher mir aber auch keine richtige Antwort geben konnte, daher scheint sie wohl nicht so einfach zu klären wie du sie hier gerade abstempelst :)

Nur: woher soll der Verkehrsteilnehmer wissen, dass auf der BAB dort Tempo 100 gilt, wenn auf dem Einfädelstreifen nichts dergleichen angezeigt wird? Grins

@Eichbaum1963

Wenn für den Einfahrenden kein TL vorgeschrieben ist, dann ist dies so, hier in der Frage ist aber von einem TL 100 die Rede von dem der Fragesteller Kenntnis hat ;-)

@Eichbaum1963

Auch für Ortsfremde gilt dann das TL von 100.

Das einem Ortsunkundigen dies dann nicht zur Last gelegt werden kann, da er davon nichts wissen konnte ist eine andere Sache.
Da liegt das Verschulden bei der zuständigen Verwaltung welche es versäumte ein entsprechendes Schild, so wie es die Verwaltungsvorschrift vorsieht, aufzustellen ;-)

Aber das ich dir das erklären muss, versetzt mich in Staunen :-D

@Antitroll1234

Kein Wunder bei dem, was so in unseren Verwaltungen arbeitet - manche von denen bekommen zuhause nicht mal nen Nagel gerade in die Wand - oder treffen dabei jedesmal prompt nen Kabel oder ne Wasserleitung. Da könnte der Eindruck entstehen: zu blöd zum Bananen schälen. :P

Aber ok, dat is ne andere Baustelle. ;))

Aber das ich dir das erklären muss, versetzt mich in Staunen :-D

Nö, musste nicht, weiß ich schon, war aber zu faul, da mehr zu schreiben. ;))

Da außerhalb der Autobahnen Tempo Hundert gilt Mit Sicherheit nicht - viel Spaß beim Fahrverbot

Ach, seit wann gilt auf dem Beschleunigungsstreifen ein generelles Tempolimit??

Da außerhalb der Autobahnen Tempo Hundert gilt

Das ist übrigens so generell auch nicht richtig. ;)

Du hast vergessen das Außerorts zwar 100 ist aber man muss die 30 kmh (ohne fahrverbot) und Tachotolleranz sowie die 3-5kmh (welche beim messen abgezogen werden) noch drauf rechnen :D

@MariPro

Die Messtoleranz kannste knicken, denn um die könnte auch mal das Messgerät zu deinen Ungunsten danebenliegen - daher ja diese Toleranz. ;)

Des weiteren gibt es außerorts erst ab 41 km/h zuviel ein Fahrverbot.

Abgesehen davon ist die Antwort eh inkorrekt: denn nicht nur generell auf Autobahnen gilt Richtgeschwindigkeit 130 sondern auch auf allen anderen "autobahnähnlichen" Straßen. Und das kann dann sogar mal ne Landstraße (z. B. L 425) sein.^^ Gut erkennbar sind solche Straßen daran, dass wenn dort ein Tempolimit auftaucht, erst die 100-Schilder stehen.

Die BAB beginnt da, wo das entsprechende Schild (Zeichen 330.1) steht, das ist i. d. R. bereits in der Auffahrt. Die Erläuterung der StVO zu Zeichen 330.1 lautet "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen." Dementsprechend gehört der Beschleunigungsstreifen also zur Autobahn und dort gilt eindeutig nicht grundsätzlich "Tempo Hundert".