Mauer von Dorfbach ( Eigentum der Gemeinde!!! ) marode bzw könnte bald einfallen ?
Hallo ! Zwischen einer Gemeindestrasse und meinem Grundstück befindet sich ein Bach ( Länge 8m , Breite 1.20m , Höhe der Bachmauer ca. 1.70m ) der Eigentum der Gemeinde ist und der durch das gesamte Dorf verläuft, wo die angrenzenden Grundstücke ihr Regenwasser bzw Oberflächenwasser einleiten ! Nun wölbt sich die Bachmauer aus großen gesetzten Granitsteinen schon stark nach innen und ich befürchte das sie beim nächsten oder übernächsten Starkregen wenn der Bach mal wieder mehr Wasser führt einfallen könnte !!! Sie müsste abgetragen werden und wieder neu gesetzt werden ! War auf der Gemeindeverwaltung wo man mir sagte das die Kommune nur für die Straßenseite zuständig wäre aber die Seite zu meinem Grundstück mein Problem ist und ich mich darum kümmern und bezahlen müsste !!! Stimmt das wenn der Bach Eigentum der Gemeinde ist ??? Kennt sich da jemand von euch genau aus ??? Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar ;-)
TOBIAS
3 Antworten
Ein Bach kann eigentlich nicht Eigentum der Gemeinde sein. Der verläuft da halt und wird auch nicht nur durch Euer Dorf gehen.
Im Grunde ist es so, dass derjenige, auf dessen Grundstücksseite ein Schaden an einer Mauer entstanden ist, für die Instandhaltung sorgen muss.
Frage am besten einen Anwalt, ich will mich da nicht so festlegen.
Hier habe ich auch nichts gefunden, habe aber nur recht flüchtig gelesen
http://www.rechtslexikon.net/d/grundst%C3%BCcksgrenze/grundst%C3%BCcksgrenze.htm
lg Lilo
Die Mauer kann aber eine privat errichtete sein,die Zuständigkeit unklar sein.Es kann eine Hochwasserschutzmauer sein,bei einem Bach dann entweder obere Wasserbehörde,bzw.ein Fachbehörde die unterschiedliche Namen haben kann.Es kann ein Wasserbauwerk sein,das zur Regulierung,Sicherstellung etc.von Schiffahtsstraßen (schiffbarer Fluß) dient,auch dann wenn der Fluß gar nicht in der Nähe ist.Hierfür gibt es Kataster.Da die Feuerwehr auch zur Hochwasserabwehr zuständig ist,eine eingefallene Mauer unmittelbar eine Gefahr,welche Stauung und Schädigung der nächsten Brücke bedeutet,bis hin zu deren Einsturz durch Geröll oder festhängendes Treibgut,was den Katastrophenfall auslösen kann.Also eine Behörde ansprechen,die lokalen Katastrophenfall auslösen kann.Kreisbranddirektion / Kreisausschuß.
Je nach der Ordnung des Gewässers,vor allem im Einzugsbereich größerer Flüsse,könnte das Wasser-und -Schiffahrtsamt oder eine Landesbehörde (wie in Hessen das HLUG) dafür zuständig sein.Ermittle mal wo der nächste Hochwasserpegel ist.Ja Überkreuzzuständigkeiten gibt es leider zu Hauf.Da es immer ums liebe Geld geht,nur aus anderen Töpfen,ist das was Du beschreibst im Kompetenzgerangel und Zuständigkeitsgerangel mit Schnittstellenproblematiken eher die Regel als die Ausnahme.Tip: Mache ein paar Fotos und gebe die bei der Kreisbranddirektion / Stadtbrandinspektor ab.Wenn eine Gefährdung vorläge,würde die Behörde verpflichtet sein,einzugreifen.Beste Grüße
Sehr schwer. Besuche mal das Tiefbauamt deiner Stadt und lasse prüfen ob es Verträge über diese Mauer gibt. Möglicherweiße ist es eine Private Mauer.
Damit beschäftige ich mich Momentan täglich.
Laut dem Typ vom Bauamt der Gemeinde ist der Bach Gemeindeeigentum ;-)