Material und Arbeitsleistung - § 13b UStg?
Hallo!
Ein Unternehmer übt Bauleistungen aus. Er stellt eine Rechnung über 1200 EUR Material und 270 EUR Arbeitsleistung plus 19% USt? Ist die Rechnung so richtig oder muss er eine Rechnung über Material plus USt. und eine Rechnung über 270 mit Hinweis Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausstellen? Oder gilt hier die Geringfügigkeitsgrenze von 500,00 EUR? Vorab schon vielen Dank für Eure Hinweise.
1 Antwort
Ist es denn eine Lieferung von Baumaterial udn völlig isoliert eine reine Bauleistung ohne Materialeinsatz?, Oder ist es eine einheitliche Leistung von einer Bauleistung mit einem Materialeinsatz?
Wenn es eine einheitliche Leistung ist, dann gilt die Frage der Umsatzsteuer für die ganze Leistung. Es ist aber erstmal zu prüfen, ob der Leistungsempfänger die Voraussetzungen gem. § 13 b Abs. 5 erfüllt, also Unternehmer ist.
Wie ist denn Deine Position in der Sache?
Sollst Du die Rechnung(-en) schreiben, oder bist Du Rechnungsempfänger?
Danke für Deine Rückmeldung. Leider ist nicht ersichtlich, ob das die Arbeitsleistung das gesamte Baumaterial betrifft. Gefühlt - eher nein. Berechnet wurde eine Brennergarnitur 190 EUR - meiner Ansicht GWG, Schweissbahnen für 430 und 4 Dachablaufgulli für 580. Wobei der Rechnungsaussteller eine Spenglerei ist und wahrscheinlich die Ablaufgullis eingebaut hat. Der Rechnungsempfänger ist Unternehmer. Leider kann ich niemanden erreichen - weder Spengler noch Unternehmer..