Material und Arbeitsleistung - § 13b UStg?

1 Antwort

Ist es denn eine Lieferung von Baumaterial udn völlig isoliert eine reine Bauleistung ohne Materialeinsatz?, Oder ist es eine einheitliche Leistung von einer Bauleistung mit einem Materialeinsatz?

Wenn es eine einheitliche Leistung ist, dann gilt die Frage der Umsatzsteuer für die ganze Leistung. Es ist aber erstmal zu prüfen, ob der Leistungsempfänger die Voraussetzungen gem. § 13 b Abs. 5 erfüllt, also Unternehmer ist.

Danke für Deine Rückmeldung. Leider ist nicht ersichtlich, ob das die Arbeitsleistung das gesamte Baumaterial betrifft. Gefühlt - eher nein. Berechnet wurde eine Brennergarnitur 190 EUR - meiner Ansicht GWG, Schweissbahnen für 430 und 4 Dachablaufgulli für 580. Wobei der Rechnungsaussteller eine Spenglerei ist und wahrscheinlich die Ablaufgullis eingebaut hat. Der Rechnungsempfänger ist Unternehmer. Leider kann ich niemanden erreichen - weder Spengler noch Unternehmer..

@Maxiwell

Wie ist denn Deine Position in der Sache?

Sollst Du die Rechnung(-en) schreiben, oder bist Du Rechnungsempfänger?