Kann ich - um die Frist für die Abschlussarbeit als Masterand zu verlängern - die Vertragszeit im Unternehmen verlängern?

1 Antwort

Du musst dich nicht an die "Steuernachteile" des Staates richten und auch nicht an den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen. Das einzige was zählt, ist deine Prüfungsordnung. Und wenn die besagt, dass die Bearbeitungszeit 5 Monate beträgt, dann beträgt sie auch 5 Monate. Ob es Ausnahmefälle gibt, kannst du dort auch entnehmen. An meiner Universität gab es diese damals nicht und das ist leider auch üblich so. 

An sich sollte eine Masterarbeit jedoch in 5 Monaten machbar sein. Schließlich solltest du nicht vergessen, dass in einer Masterarbeit noch keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse gemacht werden müssen. Das wird erst ab einer Doktorarbeit verlangt. 

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass es nicht in 5 Monaten machbar für dich ist eine Masterarbeit zu schreiben, kannst du dir immer noch Unterstützung holen. Z.B. gibt es so etwas wie "Coaching", was in diesem Video gut erklärt wird.

https://youtube.com/watch?v=-b6JfpA6Kqw