Maßnahmenteilnehmer vs. Datenschutz

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal - ich bin erschrocken über die vielen disqualifizierenden Antworter - genauso will IM Erika und Uschi von der Lügen die Bürger haben - den Hass auf die Furunkel der Gesellschaft schüren.... es ist ja steuerfinanziert und die leben von meinem Geld! Dumm nur, dass die Steuern wo ganz anders verschwendet werden...

Zu deiner Frage

Ja - hier ist der Datenschutz verletzt, wenn denn sicher ist, dass kein Hinweis auf die "interne" Be- und Verarbeitung der Daten gegeben wurde. Weder einem Maßnahmenleiter noch einem Dozenten steht es zu, ungefragt sich an Daten zu vergreifen - vor allem an so sensiblen Daten wie in einem Lebenslauf. gegen Vorschläge oder Tipps sprich ja an sich nichts, jedoch ungefragt, unbefugt deine persönlichen Daten einzusehen und diese auch noch zu ändern geht entschieden zu weit!

Was die EGV betrifft ist es eindeutig - das ist ein Vertrag zwischen dem HB und dem Amt, das geht die überhaupt nichts an, das wäre so, als würdest du den Leiter nach seinem Arbeitsvertrag beim Träger fragen...

Oh mein Gott!

Dein Bekannter bekommt Tipps und Vorschläge zum Thema Lebenslauf, Anschreiben usw.

Der Leiter der Maßnahme erdreistet sich auch noch, Vorschläge zu machen und die Dokumente zu beurteilen? Was da alles passieren kann?

Am Schluss klappt es gar noch mit der Bewerbung. Dann wird es richtig schlimm. Der Arbeitgeben MUSS wissen, wo der Wohnsitz ist, wie die Familienverhältnisse sind usw.

Nein, das ist kein Verstoß gegen den Datenschutz!

Ich denke, die Frage wurde gestellt, weil da jemand gar nicht so glücklich darüber ist, dass da irgenwann mal gearbeitet werden soll und man die berühmte Mitwirkungspflicht als sehr lästig empfindet.

freundliche Grüße

Martin

...DH ...

Schön wie du von dir auf andere schließen kannst... selten so eine disqualifizierende Antwort gelesen - sie erfüllt das volle Klischee das den Bürgern von den ferngesteuerten Medien eingepflanzt wird - Hartz4-ler sind alle (s)eiße und haben sich zu fügen, sie leben schließlich von Steuergeldern... du wärst im Dritten Reich sehr gut aufgehoben gewesen, dort wurden die Massen auch so manipuliert - nur war es dort gegen eine Volksgruppe und nicht wie heute gegen die eigenen Mitbürger

@elachen1972

selten so eine disqualifizierende Antwort gelesen

Du bist noch nicht lange hier, oder?

Offenkundig falsche Antworten von Moralpis.sern, die von der Rechtsmaterie keinerlei Ahnung haben, sind hier eher die Regel, denn die Ausnahme.

Nein, es handelt sich nicht um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung zu verlangen, das ist auch rechtens.

Dann kannst du ja auch sicher für beide Aussagen die bestätigende Rechtsgrundlage nennen/ verlinken, nicht wahr ?

Man darf gespannt sein.. ^^

ein Lehrer oder Kursleiter muss das ja wohl einsehen können.......

xD natürlich ist das zulässig,die person geht dahin um hilfe zu erhalten,dazu muss der der helfen soll sich das ja durchlesen xD