Maßnahme vom Arbeitsamt trotz baldige Festanstellung?
Hi,
am 12.06.18 habe ich meine Ausbildung als Versicherungskaufmann beendet. Nun bin ich seit dem 13.06. Arbeitslos gemeldet... (also nun seit etwa 3 Wochen)
Ich trete am 02.01.19 meinen Dienst bei der Bundeswehr an und habe für die 6 Monate bis dahin, Arbeitslosengeld 1 beantragt.
Bei der Beantragung wurde mir schon gesagt das mein Fall klar ist und auch Bewerbungen dann keinen Sinn machen, da ich ja schon eine "Festanstellung" habe..
Heute hatte ich das erste Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin. Diese hat mit mir meine Situation besprochen und ich habe ihr alles erklärt.
Dann hat sie trotzdem mal ein Profil mit mir erstellt um eventuell etwas für die Zeit bis zur Bundeswehr zu finden, womit ich auch einverstanden war.
Nachdem wir uns die aktuellen Angebote angeschaut haben und erkannt haben, daß eine Bewerbung nicht viel Sinn macht, da man mich nicht befristet für 5 1/2 Monate einstellt, dachte ich das die Sache damit erledigt wäre.
Doch dann hat sie mir eine Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung aufgebrummt... Diese findet 2 mal pro Woche statt und ist ein Bewerbertraining.
Ich fragte sie nach dem Sinn dieser Maßnahme und warum ich nun auch noch Hilfe bekommen soll um mich zu bewerben, wenn die Chancen doch sowieso sehr gering sind und sie sagte, dass ich das machen muss, weil sie das sagt und das mir bei Nicht-Teilnahme das ALG gestrichen wird bzw. Eine Sperrfrist Eintritt.
Nachdem die Situation dann beinahe eskaliert ist, da ich diese Maßnahme als eine Schikane sehe und sie weiterhin darauf bedacht war sich aufzuspielen, habe ich mich dazu entschieden den Raum zu verlassen und es gut sein zu lassen.
Die Maßnahme beginnt morgen... Habe ich die Möglichkeit diese abzulehnen oder ähnliches ohne eine Kürzung zu bekommen? So eine Maßnahme ist einfach sinnlos für mich, da ich ja schon eine feste Anstellung habe! Gibt es jemanden bei dem man sich beschweren kann oder einen Ansprechpartner bei Problemen?
Liebe Grüße
Nick
7 Antworten
Du hast die Möglichkeit schriftlich und fristgerecht einen Widerspruch einzulegen, dieser rechtfertigt aber deine nicht Teilnahme an der Maßnahme nicht, du kannst dann darin begründen warum diese Maßnahme in deinen Augen Sinnlos ist !
Würdest du ohne wichtigen Grund nicht an der Maßnahme teilnehmen bzw.diese ohne wichtigen Grund abbrechen, dann würde es im SGB - lll ( ALG - 1 Bezug ) beim 1 und 2 Fehlverhalten eine Sperre des ALG - 1 von jeweils 3 Wochen geben, diese würden dir vom Gesamtanspruch angezogen.
Nach dem 2 Fehlverhalten würde es eine Sperre von 12 Wochen geben, kommst du insgesamt auf min.21 oder mehr Wochen Sperre, dann entfällt dein gesamter Anspruch.
Nein, Du kannst die Maßnahme nicht ablehnen ohne eine Kürzung zu bekommen.
Also entweder an der Maßnahme teilnehmen oder darauf verzichten und Kürzungen in Kauf nehmen alternativ verzichtest Du komplett auf die Leistungen vom Jobcenter und musst dann natürlich gar nichts in der Richtung tun...
dann muss er aber seine krankenkasse auch noch selbst bezahlen.
...in jedem Fall solltest Du an der Maßnahme teilnehmen, um Sperrungen oder Kürzungen deiner Bezüge zu vermeiden. Und vielleicht solltest Du Dich mit dem Vorgesetztem Deiner "Fallmanagerin" in Verbindung setzen und dort nach Sinn oder Unsinn dieses Vorgehens fragen.
...na, dann hoffe ich für Dich, dass dieses Gespräch für Dich positiv verläuft....denn Sinn und Zweck dieser Maßnahme sind irgendwie nicht zu erkennen.
Du könntest dir einen ferienjob suchen. Dann musst du nicht in die Maßnahme und verdienst noch Geld
Wenn ich einen Ferienjob annehme, dann bekomme ich ja auch keine Leistungen mehr, richtig? Und ich glaube das ich bei einem Ferienjob nicht ausreichen verdiene um meine Fixkosten zu decken oder?
Keine Ahnung wie hoch deine Fixkosten sind... dachte nur das ist eine Alternative zu der Maßnahme
Meine Fixkosten betragen 550€. Wenn ich in der Zeit des Ferienjobs weiterhin das Arbeitslosengeld beziehen kann, dann wäre das für mich natürlich sehr interessant..
Hier wird erklärt, wie viel man anrechnungsfrei dazuverdienen kann: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225
Ich würde den Abteilungsleiter dazu kontaktieren. Für mich klingt die Maßnahme auch sinnlos. Aber wenn die das vom Amt anders sehen, musst du da wohl durch. Bevor keine andere Entscheidung getroffen wurde, würde ich erstmal teilnehmen.
Das wäre auch mein weiteres Vorgehen gewesen. Morgen beginnt die Maßnahme und ich nehme natürlich teil. Werde dann morgen auch direkt den Vorgesetzten anrufen