Maßnahme nicht antreten?

1 Antwort

Irgendwann heißt, es steht noch kein Maßnahmentermin fest? Dann kannst du doch dein Praktikum machen. Und wenn du dich gut machst und nicht nur der Plebs bist, könnte daraus ja auch eine Arbeit werden.

In dem Fall bräuchtest du die Maßnahme nicht mehr machen, wenn sie dann real beginnen würde.

Und falls in der EGV steht, alles dafür zu tun, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, beinhaltet das auch Maßnahmen.

Ich bin dafür angemeldet aber momentan ist noch kein Platz frei mein Praktikum würde auch erst am 03.08 anfangen. 

@verreisterNutzer

In der Zwischenzeit steht es dir frei, dich weiter zu bewerben. Eine Arbeit hat immer Vorrang vor Maßnahmen, ist ja auch logisch.

"Abbau von Hilfebedürftigkeit"  steht drin. Das ich mich weiter bewerbe ist mir schon klar! Bloß habe ich mich eben schon vor der Maßnahme um ein Praktikum gekümmert denn es geht dort um nichts anderes, deshalb dachte ich eigentlich das Sie diese zurückzieht.

@verreisterNutzer

Ja, das ist so die Umschreibung. Du bist verpflichtet, alles zu tun, dass du in Arbeit kommst, auch durch Maßnahmenteilnahme.

Du kannst natürlich mit deinem Sachbearbeiter reden. Hast du von der Stelle einen Praktikumsvertrag, dass du was Nachweisbares (über die Arbeit) in der Hand hast?

Den Vertrag würde ich mir falls sie (meine SB)  ihn mir diese Woche schon aushändigt abholen da ich die Zusage erst heute bekam. Da ja solch ein Vertrag vom Amt ausgestellt wird und nicht direkt vom Arbeitgeber. 

@verreisterNutzer

Der AG könnte dir aber auf Nachfrage vielleicht ein formloses Schreiben geben, wo die Arbeit oder Tätigkeit beschrieben ist. Eben als Nachweis, dass es auch die in der Maßnahme angedachte Arbeit ist.