Maßnahme nicht antreten?
Hallo, unzwar hätte ich eine Frage. Ich soll irgendwann wenn ein Platz frei wird eine 6 wöchige Maßnahme vom Jobcenter antreten. Davon habe ich mir 4 Wochen durch ein Praktikum worum es in der Maßnahme geht selbst "gesichert" , sodass ich nur 2 Wochen in die direkte Maßnahme müsste. Ich möchte dies aber nicht da ich kein Sinn darin sehe , denn ich habe ja schon ein Praktikum gefunden. Am Donnerstag werde ich zum Arbeitsamt gehen und wollte eigentlich auch mit meiner SB reden ob ich denn wirklich dahin müsse. Klar wird sie mir sagen das ich trotzdem muss aber dürfte ich ihr widersprechen? Ich suche einen Job und kein Praktikum. Und um ein Praktikum habe ich mich ja nun schon selbst gekümmert. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht auch nichts von Maßnahmen. Also sehe ich es nicht wirklich ein da ich mich selbst bemüht habe dort hinzugehen. Könnte mir jemand dazu Auskunft geben? Lg
1 Antwort
Irgendwann heißt, es steht noch kein Maßnahmentermin fest? Dann kannst du doch dein Praktikum machen. Und wenn du dich gut machst und nicht nur der Plebs bist, könnte daraus ja auch eine Arbeit werden.
In dem Fall bräuchtest du die Maßnahme nicht mehr machen, wenn sie dann real beginnen würde.
Und falls in der EGV steht, alles dafür zu tun, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, beinhaltet das auch Maßnahmen.
In der Zwischenzeit steht es dir frei, dich weiter zu bewerben. Eine Arbeit hat immer Vorrang vor Maßnahmen, ist ja auch logisch.
"Abbau von Hilfebedürftigkeit" steht drin. Das ich mich weiter bewerbe ist mir schon klar! Bloß habe ich mich eben schon vor der Maßnahme um ein Praktikum gekümmert denn es geht dort um nichts anderes, deshalb dachte ich eigentlich das Sie diese zurückzieht.
Ja, das ist so die Umschreibung. Du bist verpflichtet, alles zu tun, dass du in Arbeit kommst, auch durch Maßnahmenteilnahme.
Du kannst natürlich mit deinem Sachbearbeiter reden. Hast du von der Stelle einen Praktikumsvertrag, dass du was Nachweisbares (über die Arbeit) in der Hand hast?
Den Vertrag würde ich mir falls sie (meine SB) ihn mir diese Woche schon aushändigt abholen da ich die Zusage erst heute bekam. Da ja solch ein Vertrag vom Amt ausgestellt wird und nicht direkt vom Arbeitgeber.
Der AG könnte dir aber auf Nachfrage vielleicht ein formloses Schreiben geben, wo die Arbeit oder Tätigkeit beschrieben ist. Eben als Nachweis, dass es auch die in der Maßnahme angedachte Arbeit ist.
Ich bin dafür angemeldet aber momentan ist noch kein Platz frei mein Praktikum würde auch erst am 03.08 anfangen.