Massivparkett Totalschaden (Verlegefehler). Was tun?

3 Antworten

Dabei wurde u.a. der alte Bodenbelag bis zur Betonplatte entfernt. Es wurde im größten Teil des EGs eine wasserführende Fußbodenheizung eingebaut.

Warum man das will, werde ich wohl nie verstehen.

Darauf kam schnelltrocknender Estrich plus Ausgleichsmasse und darauf dann vollflächig Esche-Parkett (Massivholzdielen, Höhe 1,4 cm) verklebt.

Ist die Kellerdecke gedämmt? Wurde eine Dampfsperre eingelegt?

Wir haben mittlerweile einen Totalschaden, da sich der Parkett vollständig vom Untergrund gelöst hat.

Supi.

Es fand auch vor der Verlegung keine Kontrolle der Feuchtigkeit der Dielen oder eine Überprüfung der Belegereife des Estrichs statt. Und auch die Randabstände (beim Verlegen) wurden nicht eingehalten.

Pfusch. Haftbar ist der Auftragnehmer, hier ja wohl der GU. Allerdings - hat der nichts, ist da auch nichts zu holen, auch nicht auf dem Klageweg.

allerdings kommen natürlich noch zusätzliche Kosten z.B. für Küchen-Ein- und Ausbau auf uns zu. Zudem müssten wir als Familie natürlich auch irgendwo unterkommen während der Schadensbehebung. (wir haben zwei Kinder: 3 und 8).

Wenn ihr euch mit dem GU nicht außergerichtlich einigt, werdet ihr auf Dauer in einer Bauruine leben, denn solange das nicht gerichtlich geklärt wurde, kann auch nicht saniert werden. Und ein Weg durch die Instanzen kann im Baurecht locker 5 Jahre und mehr dauern, je nachdem, wie ausgelastet das Gericht ist. Ganz zu schweigen davon, dass ihr eure Kosten (Gutachter etc.) auslegen müsstet bis zur letztlichen Klärung - und dann nur hoffen könnt, dass der GU nicht vorsorglich in die Insolvenz geht.

Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung, die jetzt greift.

Harakiri. Das ist als Bauherr neben der Bauherren-HP die allerwichtigste Versicherung überhaupt.

Zahlt in so einem Fall eventuell auch die Versicherung des Bauträgers?

Nein, keine Chance. Falschleistung ist kein versicherbares Risiko.

NB.: Wenn hier in die Statik des Hauses eingegriffen wurde lt. eigener Aussage, müsste ja ein Statiker die Änderungen kalkuliert haben, und die geänderte Statik der Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt worden sein (zumindest, soweit tragende Elemente tangiert waren). Ist das nicht erfolgt, ist das BV ggfs. als Schwarzbau einzustufen.

Eine Rechtsschutzversicherung für diesen Bereich gibt es gar nicht. Das hat der Gerling-Konzern mal versucht und wäre daran beinahe in die Knie gegangen.

Wenn ihr den Umbau selbst durchgeführt habt, habt ihr Pech und bleibt auch auf dem Schaden sitzen.

Das Esche-Parkett haben wir besorgt, Estrich, Klebstoffe etc. die von uns beauftragte Firma.

Um was für ein Handwerkerbetrieb handelt es sich denn? Was hat dieser für Arbeiten getätigt? Habt ihr für diese Arbeit auch eine Rechnung erhalten?

Deine Texte sind irreführend.

Zuerst schreibt ihr, dass ihr den Umbau vorgenommen habt.

Dann kommt ein Hinweis einer Firma die beauftragt wurde für das Parkett.

Dann kommt ein Hinweis auf einen Bauträger.

Handwerker sind für fehlerhafte Arbeit haftbar.

Entweder 4 Jahre Haftung nach VOB, oder 5 Jahre Haftung nach BGB.

Bedeutet diese müssen die fehlerhafte Arbeit auf ihre Kosten nachbessern.

Und für fehlerhafte Arbeit zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung der Handwerker nichts.

Hallo Apolon, entschuldige, ich bin kein Profi. Wir haben eine Firma als Generalunternehmer für unseren kompletten Umbau beauftragt. Einzelne Gewerke (Elektrik, Fußbodenheizung) wurden dann von dieser Firma an Subunternehmer weitergegeben. Der Auftrag ging unsererseits nur an diese Firma, die sich laut eigenen Aussagen auf die Renovierung und den Umbau von älteren Häusern spezialisiert hat. Arbeiten waren z.B. Abriss einer Wand, Einbau eines Stahlträgers, Fußbodenentfernung, Fenster ersetzen durch ein in der Höhe kleineres Fenster. Ein weiteres Fenster ersetzen durch eine Terrassentüre (Breite blieb gleich). Einbau einer bestehenden innenlaufenden Schiebetür in eine neue Trockenbauwand. Elektrik ändern (zusätzliche Steckdosen, zusätzliche Lichtschalter...).

@sulisa

Und wer war für die Statik zuständig?

Dann müssten doch auch entsprechende Pläne und Unterlagen vorliegen und auch die entsprechende Genehmigung der Baubehörde.

Hoffentlich habt ihr die fehlerhaften Arbeiten noch nicht bezahlt.

Ihr solltest hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten (Bau- und Vertragsrecht).

@Apolon

Ja, wir haben vorab einen Statiker beauftragt. Diese Unterlagen lagen also vor...

Schade, dass ihr die falsche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habt. Dieser Fall hier wird richtig teuer!

Ich würde direkt einen RA beauftragen, trotz Kostenrisiko.  Euch spielen jedoch verschiedene Punkt in die Karten. Insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung (Bauleiter, Architekt, etc. ) kommt euch jetzt entgegen. Ihr könnt  jetzt die Verantwortlichen gleichzeitig angreifen. Einer von denen (schaut euch den Architekten genau an) wir schon eine Haftpflicht haben.

Viel Glück. 

Wo soll hier ein Architekt im Spiel sein? Und für fehlerhafte Ausführung tritt keine Berufs-HP in Deckung. Der Bauleiter ist sicher Angestellter des GU und insofern auch nicht haftungsrechtlich individuell angreifbar. Bleibt nur der GU, und der wird freundlich aber zielgerichtet in die Insolvenz gehen, und 2 Tage später mit einer neuen Firma weitermachen.

@FordPrefect

Es wurde geschrieben, dass ein Bauträger die Ausführung übernommen hat. Einen Bauträger ohne Architekten kenne ich nicht ;-)

Aber ja, es bleibt fraglich …. Dieser Fall ist äußerst komplex und bedarf einer genauen juristischen Prüfung.  Vieles ist denkbar … 

Vielleicht gibt es ja eine Kautionsversicherung ? 

@MrSchockiert
Es wurde geschrieben, dass ein Bauträger die Ausführung übernommen hat. Einen Bauträger ohne Architekten kenne ich nicht ;-)

Ja, nur habe ich so den Eindruck, dass der OP / Bauherr die Begriffe bunt durcheinanderwirbelt:

"Wir haben eine Firma als Generalunternehmer für unseren kompletten Umbau beauftragt. [..] Zum Teil wurden dann einzelne Gewerke anderweitig vergeben (von der Firma direkt)"

Hier wurde m.E. einfach eine Firma XYZ mit der federführenden Durchführung von Sanierungsarbeiten im Sinne eines GU beauftragt, die dazu weder die Kapazitäten noch die Qaulifikationen zu besitzen scheint, die das erfordert. Und das Resultat ist entsprechend.

És ist zu befürchten, dass der OP auf diesem Pfusch sitzenbleibt.

@FordPrefect

Da haste Recht. Glaube auch das die Nummer übel endet