Massenwohnungsbesichtigung wieviele Personen dulden??

8 Antworten

Im Prinzip mußt Du NIEMANDEN in Deine Wohnung lassen VOR Ablauf Deines Mietvertrages. Solange DU Mieter bist - und das bist Du bis zum letzten Tag 23:59 bestimmst Du allein wer sie betritt und wer nicht.

das ist nicht richtig

@OlafausNRW

Doch, das ist so richtig.

@BenniXYZ

Das ist so nicht richtig. Man muss dem Vermieter Gelegenheit zu Besichtigungen geben, um die Wohnung ohne Lücke neu vermieten zu können. Wer sich als Mieter weigert, riskiert die fristlose Kündigung.

Allerdings muss man nicht dulden, dass Massen in die Wohnung gelassen werden.

Einzelbesichtigungen für z. B. 2 Stunden an 1 bis 2 Tagen pro Woche sind zu dulden. Wenn aber nach drei Wochen immer noch kein neuer Mieter gefunden ist, kann man auch mal die Bremse rein hauen.

@bwhoch2

Na wieso nicht, der Fragesteller hat doch bereits gekündigt.

@BenniXYZ

Du meinst, wegen der fristlosen Kündigung?

Drei Monate Kündigungsfrist. Die neue Wohnung gibt es erst nach Ablauf der Kündigungsfrist und nun kommt die fristlose Kündigung. Der Vermieter gibt gerade noch eine Woche um die Wohnung zu räumen. Geschieht das nicht, reicht er Räumungsklage ein. Das ist mit Kosten verbunden, die letztlich der Mieter tragen muss. Selbst wenn eine Verhandlung darüber erst stattfindet, wenn der Mieter nach 3 Monaten ausgezogen ist und sie damit eigentlich überfällig wurde, kann der Vermieter dann nicht nur die vereinbarte Miete als Nutzungsausfallsentschädigung verlangen, sondern die Miete, die er bei Neuvermietung erzielen kann. Insgesamt also erhebliche vermeidbare Kosten.

Im Übrigen: Der Vermieter würde in dieser Phase (fristlos gekündigt) weiterhin versuchen, Besichtigungstermine zu bekommen. Wenn der Mieter sich weiterhin weigert, kann er die Wohnung nicht unmittelbar neu vermieten, wodurch weiterer Mietausfall entsteht, den ihm der Mieter auch noch erstatten muss.

Wenn man eine neue Wohnung bezieht, hat man noch nicht die Kaution zurück, muss schon wieder neue bezahlen und der Umzug kostet auch. Dazu noch die ein oder andere neue Einrichtung. Soll man sich in dieser schwierigen Phase noch weitere Kosten ans Bein binden?

@bwhoch2

Nach ner fristlosen Kündigung muß der Vermieter erst noch eine Räumungsklage beantragen, wenn der Mieter sich quer stellt. Ehe die durch ist, ist er lange ausgezogen. Die Kaution ist ein Argument, die wird der Mieter nicht wieder sehen.

@BenniXYZ

Selbst wenn eine Räumungsklage zurück gezogen wird, bleiben die Kosten dafür. Verursacht daduch, dass fristlos gekündigte/r nicht gleich auszgezogen ist.

Du duldest keine Massenbesichtigung.

Mein Vorschlag: max. 2 Termine pro Woche und je Termin 2 Stunden.

Keine unterschiedlichen Interessenten gleichzeitig. Immer nur max. die Personen, die die Wohnung gemeinsam mieten wollen und der Makler. Mehr nicht.

Auf diese Weise kann der Makler ca. 4 bis 5 Termine je Besichtigungstag machen und das wären dann nach 2 Wochen schon ca. 20 Interessenten. Wieviele braucht er noch, bis er sich entscheidet?

Er soll die Wohnung passend annoncieren, die Interessenten vorsortieren und dann nur solche bringen, die auch wirklich Interesse haben und die Wohnung auch bezahlen können. Dann findet sich recht schnell jemand.

Ein vernünftiger Makler wird das ganze auch nicht so in die Länge ziehen, denn jeder Besichtigungstermin kostet ihn letztlich bares Geld aus seiner Provision.

Wie machen das so, das z.B. zwei verschieden Interessenten um 17 Uhr kommen und die Nächsten dann um halb 6 eingeladen werden so ist es uns und den ausziehenden Mietern nicht zu viel.

Gerade bei Haustieren sollte man keine Massenbesichtigung haben und auf die Belange des Mieters ist auch Rücksicht zu nehmen.

Hier mal weitere Infos zu Besichtigung:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Nimm Dir das Recht. Vereinbare einen Besichtigungstermin mit Beginn und Ende der Besichtigungszeit. Sage 30 Minuten sind angemessen und begrenze die Besucherzahl.

Hallo,

ja die Anzahl der Besucher kannst du bestimmen, denn Dulden must dur nur eine Besichtung an sich aber keinen Volksaufstand in deiner Wohnung.

Teile dem Makler per Einschreiben mit, wieviele Personen zu jeweils einer Zeit erscheinen dürfen und gut ist es.