Maschinenstundensatzrechnung - Ermittlung der Herstellungskosten
Hallo alle zusammen,
ich haette da eine Frage bezueglich der Ermittlung der bilanziellen Herstellungskosten (nicht Herstellkosten!!) In den meisten Buechern ist bei der Ermittlung der Herstellungskosten fuer die Kostentraegerstueckrechnung das Zuschlagskalkulationsverfahren anzuwenden. Wie schauts denn aus, wenn mein Unternehmen eine Maschinenstundensatzrechnung anwendet. Kann ich die bei der Ermittlung der Herstellungskosten dann auch anwenden ? Muesste ich dann die kalkulatorischen Kosten ersetzen oder komplett rausnehmem ?
Des Weiteren habe ich gehoert, dass man die kalkultorischen Abschreibungen miteinbeziehen darf, solange sie nicht den Wert, der bilanziellen Abschreibung nicht ueberschreitet. Weiss da jemand etwas ?
Wuerde mich ueber Rueckmeldungen freuen.
MFG
1 Antwort
Bei Maschinenstundensätze läuft man Gefahr, dass der reale Beschäftigungsgrad der Geschäftslage nicht berücksichtigt wird. Die theoretischen Maschinenlauf- zeiten die zur Berechnung der Maschinenstundensätze Grundlage sind, ent- sprechen in diesem Fall nicht der Realität, es werden in diesem Fall Leerkosten verrechnet, die sind aber bei der Vorratsbewertung nicht erlaubt. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz § 255 (2) HGB vor, wie die Herstellungs- kosten zu errechnen sind. Die kalk. Abschreibungen dürfen wie du schreibst berücksichtigt werden, sofern die bilanziellen Abschreibungen nicht überschritten werden. Verrechnete Fremdkapitalzinsen dürfen nicht angesetzt werden. Wir haben deshalb für die Inventurbewertung die klassische Zuschlags- kalkulation durchgeführt, damit haben keinerlei Beanstandungen gehabt, das zwingende Niedrigstwertprinzip wird eingehalten.