Martinshorn-Feuerwehr > Wie lange muss es an bleiben?

5 Antworten

Immer dann, wenn nach Paragraph 38 StVO Wegerecht eingefordert werden muss, also andere Verkehrsteilnehmer zum Platz machen aufgefordert werden müssen. Wenn man sich die Verkehrssituation in Städten anschaut wird ziemlich deutlich, dass hier dauerhaft andere Verkehrsteilnehmer zum Platz machen aufgefordert werden müssen was bedeutet, dass hier immer mit Folgetonhorn gefahren werden muss, damit das Fahrzeug Wegerechte hat.

Tja...das hat der Fahrer zu entscheiden, aber eigentlich wenn man es genau nimmt wahrscheinlich die ganze zeit, nicht nur an roten ampeln. Es hilft hier nicht die Gesetztes Texte zu posten ;-)

Das ist ein Streit der vermutlich so alt ist wie das Martinshorn selbst.

Wenn die Feuerwehr das "Wegerecht" in Anspruch nehmen will, dann muss das Martinshorn an sein. Und zwar lange genug, dass alle Verkehrsteilnehmer es wahrnehmen können. Das hat das Landgericht Hamburg erst neulich wieder bestätigt.

Absolute (Haftungs-)Sicherheit für den Fahrer gibt es nur, wenn er es dauerhaft anlässt. Nutzt er es nur vor der Einfahrt und bei der Überfahrt über eine Kreuzung oder eine sonstige Gefahrenstelle, hat er ein erhöhtes Risiko, dass es nicht wahrgenommen wird.

Meins läuft von Gerätehaus bis zur Einsatzstelle.

Es sei denn ich fahr bergauf mit dem TLF (30 km/h... mehr geht nicht) :)

Ist das noch ein LO oder W50 ? ^^

Wenn Sonder. (bzw. Wege-)rechte in Anspruch genommen werden muss die komplette Sondersignalanlage eingeschaltet sein.

Sonderrechte bedürfen nicht der Benutzung von Blauem Blinklicht und Martinshorn. Nur das Einfordern des Wegerechts.