marode stromleitungen pflichten des vermieter

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Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Das betrifft natürlich auch die in der Wand oder Decke verlegten Leitungen. Hier ist auch, wenn es eine Kleinreparaturklausel im MV gibt, der VM in der Pflicht. Da es sich um Altbestand handelt, ist eine Nachrüstung eines Schutzleiters und somit der Austausch der Leitungen nicht Pflicht. Diese Forderung wird also ins Leere laufen. Die Instandhaltung der maroden Leitungen muss der VM allerdings veranlassen, um auch den vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und schlußendlich auch eine Gefahr abzuwehren. MfG

Eine Lampe muß nicht immer ein Erdungskabel haben. Ein Erdungskabel braucht man nur, wenn die Lampe die Schutzklasse 1 hat, also einen Metallkörper hat.  

Die meisten Deckenlampen haben kein Erdungskabel. 

Deshalb kannst Du nicht von maroden Stromleitungen sprechen. 

LG murkeltimo

aber wenn die leitungen blank sind dann doch schon ;-)