Mann hatte Hypothek aufs Haus alleine vor Eheschließung. Nach Eheschließung Notarvertrag 50/50. Ehefrau nach Scheidung haftbar für Hypothek ?

3 Antworten

Man muss die persönliche Haftung von der Haftung des Grundstückes unterscheiden.

Eine persönliche Haftung gibt es nicht - die Bank kann immer nur auf den Mann zugreifen. Aber die Bank kann im Zweifelsfall das gesamte Grundstück verwerten, die Schulden abziehen und der Rest wird dann an die Eigentümer 50:50 verteilt.

Genauso kann jeder der Ehepartner nach Scheidung die Auflösung der Grundstückgemeinschaft verlangen (ist kompliziert und nicht per Federstrich aber möglich). Auch hier wäre der erste der sein Geld bekommt die Bank und dann erst die Eigentümer.

Ob nun ein Anspruch der Ehefrau auf die Differenz zwischen ihrem Anteil am Verkaufserlös und Ausgleich durch den Ehegatten hat ist wieder eine andere Geschichte. Hier wären dann die Vorgänge (wann Heirat, wann ist das Privatgeld an wen geflossen, Güterstand) genauer zu untersuchen. Aber ich gehe (vielleicht erst nach einem gewonnenem Rechtsstreit) davon aus das die Frau gute Karten hat.

Mal von der 50:50 Regelung abgesehen sieht es bei gesetzlichem Güterstand ja so aus:

Mann hat Haus (sagen wir mal Wert 200.000 und Schulden 100.000) und

Frau hat Geld 50.000. Beides vor der Ehe.

Beide heiraten und Geld wird gemeinsam verbraucht, Haus in Raten zurück gezahlt und halt gelebt.

Scheidung: Aktuelles Vermögen Haus Wert 250.000, Schulden 70.000 aufs Haus.

Dann ist das gemeinsame Vermögen erst einmal 250.000 - 70.000 = 180.000.

Davon sind die Vorvermögen (Frau 50.000, Mann100.000) abzuziehen. Der Mehrwert ist also 30.000. Also bekommt Frau 50.000 + 50% vom Mehrwert. = 65.000.

Kritisch wird es immer wenn ein Verlust entstanden ist.

Also ich bin mir nicht sicher, ob die Frage SO einfach zu beantworten ist. Meines Erachtens spielt hierbei auch der vereinbarte Güterstand und der Inhalt des Vertrages von M an F eine Rolle. Darlehensnehmer ist immer noch nur M und der hat sich bei der Bank der Haftung unterworfen. Solche Dinge regelt aber im Zuge der Scheidung ein Anwalt. Lass mich aber gern berichtigen :)

50/50 wie vereinbart.

Aber nur über die Haftung des Grundstückes, nicht als persönliche Haftung mit dem Einkommen.