Manipulierte Fahrkarte ungültig? Strafanzeige muss das sein?
Kürzlich gab ich meiner Tochter, die führ morgens zum Praktikum fuhr, eine Stempelkarte mit. Diese war gerissen und ich hatte sie geklebt.
Dann wurde sie kontrolliert, die Kontrolleuse nahm ihr die Stempelkarte weg und behielt diese ein, dabei wischte sie den Stempel weg. -> Schwarzgefahren
- Finde ich es nicht fair, die von mir gekaufte Stempelkarte einzubehalten.
- Wird meiner Tochter jetzt nicht "nur" Schwarzfahren vorgeworfen, sondern irgendeine - Straftat - !!! Wegen "manipulierter Streifenkarte"!?!?!!!
-> Ich wusste nicht mal das es sowas überhaupt gibt! Ja, klar: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...s.u.
OK, ich möchte keinen Stress! Dann zahle ich eben 60,- Euro, obwohl sie gestempelt hatte! Und sie dann noch für die Wochenmarke den vollen Wochenpreis bezahlt hat, es war Donnerstag!
Frage: Eine Anzeige wegen Betrugs, oder was auch immer, gegen meine Tochter? Muss das akzeptiert werden? Kann ich da zur Not juristisch gegen den unzutreffenden Vorwurf vorgehen? Oder gibt es irgendeinen anderen Weg das Disaster zur einer fairen Lösung zu bringen?
Bekomme ich meine bezahlte Stempelkarte auch mal zurück?
P.S.: U.a. wurde uns gesagt, dass eine "manipulierte Stempelkarte" ungültig ist, das stünde in den AGBs? -> Finde ich nicht!?
(Soviel zu >Unwissenheit schütz vor Strafe nicht<, ich wäre doch jetzt so gerne wissend!)
4 Antworten
Das ist ein uralter Trick: Eine möglichst unauffällige Beschichtung auf die Stempelfläche und nach der Fahrt den Stempel immer wieder weg wischen. Das schwierige für Dich ist jetzt: Wie unterscheidest Du Dich von außen betrachtet von solchen Betrügern? Leider gar nicht …
Daher bleibt als erster Schritt m. E. nur den Dialog aufnehmen und ehrlich sagen, was vorlag. (Bisher nie in dieser Art aufgefallen sein, wäre von Vorteil …)
Zur Karte: Wurde eingezogen, da damit vermeintlich ein Betrugsversuch erfolgte. (Allerdings scheint mir das kein verwertbarer Beweis mehr zu sein, es sei denn, ein zweiter Kontrolleur steht als Zeuge zur Verfügung.) Das darf die Verkehrsgesellschaft und da gibt‘s regulär auch nichts zurück.
Zum Vorwurf einer Straftat: Also erst einmal den Dialog suchen. Dabei nicht versuchen, irgendetwas vorzujammern, sondern nur berichten, wie es war. Vielleicht triffst du ja auch Verständnis. Des weiteren wäre interessant, ob deine Tochter denn schon hinreichend strafmündig ist. Bei einer Jugendlichen wird beim ersten Versuch wohl kaum ein Richter bereit sein ein Verfahren zu eröffnen.
Das nennt man "Erschleichen von Leistungen". Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.
Paragraf 265a StGB
Hallo.
Das ist alt, aber wenn eine
Anzeige kommt, kann auch 500-600€ Strafe kommen.
Das ist jetzt in den
AGBs mit drin. auch Gesetz. Erschleichungen von Leistungen.
Mit Gruß
Bley 1914
War die Karte denn so zusammengeklebt, dass der Tesastreifen es ermöglichte, den Entwerterstempel wieder abzuwischen?
Dann haste Pech, du hättest die Karte ja auch auf der Rückseite kleben können.
Das wird der Knackpunkt sein. Wenn man den Stempel abwischen kann, könnte man ja die gleiche Karte immer wieder benutzen.