Manipulierte Fahrkarte ungültig? Strafanzeige muss das sein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein uralter Trick: Eine möglichst unauffällige Beschichtung auf die Stempelfläche und nach der Fahrt den Stempel immer wieder weg wischen. Das schwierige für Dich ist jetzt: Wie unterscheidest Du Dich von außen betrachtet von solchen Betrügern? Leider gar nicht …

Daher bleibt als erster Schritt m. E. nur den Dialog aufnehmen und ehrlich sagen, was vorlag. (Bisher nie in dieser Art aufgefallen sein, wäre von Vorteil …)

Zur Karte: Wurde eingezogen, da damit vermeintlich ein Betrugsversuch erfolgte. (Allerdings scheint mir das kein verwertbarer Beweis mehr zu sein, es sei denn, ein zweiter Kontrolleur steht als Zeuge zur Verfügung.) Das darf die Verkehrsgesellschaft und da gibt‘s regulär auch nichts zurück.

Zum Vorwurf einer Straftat: Also erst einmal den Dialog suchen. Dabei nicht versuchen, irgendetwas vorzujammern, sondern nur berichten, wie es war. Vielleicht triffst du ja auch Verständnis. Des weiteren wäre interessant, ob deine Tochter denn schon hinreichend strafmündig ist. Bei einer Jugendlichen wird beim ersten Versuch wohl kaum ein Richter bereit sein ein Verfahren zu eröffnen.

Woher ich das weiß:Hobby

Das nennt man "Erschleichen von Leistungen". Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.

Paragraf 265a StGB

Hallo.

Das ist alt, aber wenn eine
Anzeige kommt, kann auch 500-600€ Strafe kommen.

Das ist jetzt in den
AGBs mit drin. auch Gesetz. Erschleichungen von Leistungen.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:Recherche

War die Karte denn so zusammengeklebt, dass der Tesastreifen es ermöglichte, den Entwerterstempel wieder abzuwischen?

Dann haste Pech, du hättest die Karte ja auch auf der Rückseite kleben können.

Das wird der Knackpunkt sein. Wenn man den Stempel abwischen kann, könnte man ja die gleiche Karte immer wieder benutzen.