Mandatbestätigung gegenüber dem Gegner verpflichtend?

4 Antworten

zu 2. Er muss den Schriftsatz der Gegenseite an den ehemaligen Mandanten weiterleiten

http://www.rechtsberaterhaftung.de/PDF/1385.pdf

Zu 1. Ja. Ist verpflichtet, teilt er nicht mit, darf die Gegenseite von der Fortdauer des Mandats ausgehen

Eine Mandatskündigung wird dem Gericht und den anderen Prozeßbeteiligten gegenüber erst mit der Anzeige gegenüber dem Gericht wirksam. VGH Mannheim - 14.06.2004 - A 12 S 633/04

Zu 3. Siehe 1. Er muss das Nichtbestehen des Mandats mitteilen.

http://www.rechtsberaterhaftung.de/urteilShow.php?ID=33

Wenn ein Mandat niedergelegt wird, dann teil der Anwalt das seinem Mandanten mit. 

Falls dann noch Briefe von der Gegenseite kommen, dann teil er dies dann der Gegenseite mit.

Während eines laufenden Verfahrens, wird der Anwalt, der sein Mandat niederlegt, die Gegenpartei darüber verständigen. Was soll er denn sonst mit der Post der Gegenseite machen, die noch eingeht?

Hamburger1863 
Fragesteller
 30.11.2017, 13:50

Naja im schlimmsten Fall in den Papierkorb werfen. Wenn ich beispielsweise nicht bezahlt werde, würde ich auch nichts mehr machen.

1. das kann der ignorieren .einmal reicht.

2.machen kann er das. aber es ist nicht ok. es ist eine mißachtung der Mandatserteilung.

3.er wird dies der gegenpartei mitteilen. Wenn eine Partei keinen anwalt hat, dann geht es eben ohne anwalt weiter. kein thema.