Man darf behalten, was man findet!?

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Wenn du etwas findest musst du es seinem Eigentümer zurückgeben (sofern du diesen kennst), ansonsten musst du es bei einem Fundbüro abgeben. Tust du das nicht, machst du dich wegen Unterschlagung strafbar. Meldet sich innerhalb von 6 Monaten niemand bei dem Fundbüro, kannst du die Sache wieder abholen und sie gehört dir. Meldet sich allerdings in der Zeit jemand, bekommst du die Sache nicht wieder, hast jedoch einen Anspruch auf Finderlohn

Dafür gibt es Fundbüros.

Falls Du einmal was verlieren solltest, wirst Du froh sein, wenn es jemand, der ehrlich ist, gefunden hat und es dort abgibt!

egal wo der besitzer sein hab und gut 'verlegt' hat. es ist trotzdem sein eigentum. und du bist verpflichtet es an geeigneter stelle abzugeben.

Dinge die mehr als 10 Euro wert sind, müssen abgegeben werden. Bei Behörden und Verkehrsbetrieben gilt: Gegenstände ab 50 Euro müssen abgegeben werden. Fundsachen können bei einem Fundbüro der Stadt/Kommune, im Bürgerbüro oder bei einer Polizeidienststelle abgegeben werden. Die Bahn, Flughäfen oder Verkehrsbetriebe haben oft eigene Fundbüros. Wichtig: der Finder sollte sich den abgegeben Fund bestätigen lassen und seine Adresse hinterlassen.

Rein rechtlich - mal vom moralischen abgesehen - musst du beim Fundbüro etc. melden, wenn du einen fremden Gegenstand gefunden hast. Wenn sich der Besitzer nach einer bestimmten Zeit (wie lang genau weiß ich leider nicht, ein Jahr glaub ich) seine verlorenen Dinge nicht wieder abholt (nachweisbar) gehören sie dir...