Maler pfuscht bei Wandübergängen - Mangel und Möglichkeiten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey =) Du hast auf jeden Fall Möglichkeiten!!! Und zwar, ein Vertrag mit dem Maler oder einem anderen handwerklichen Betrieb ist zu 99% ein Werksvertrag (Auch wenn es mündlich abgeschlossen wurde). Du kannst gerne auch googlen und nachlesen, was die Voraussetzungen für die Zahlung sind, ist es aber immer so, dass die Leistung komplett abgeschlossen werden soll und auch dem Kundenwunsch vollkommen zutreffen. Wenn es nicht der Fall ist, brauchst du gar nichts zahlen... Oder bzw. bis die Mängel entfernt werden. Würde evtl. kurz beim Rechtsanwalt beraten lassen, aber da sehe ich überhaupt kein Problem eigentlich ;-)

Vielen Dank für die Ratschläge.

Folgendes habe ich gemacht: Der Maler wurde von mir schriftlich über den Mangel informiert. Dabei bestehe ich auf Nacherfüllung und widerspreche der Rechnung. Die lokale Handerdwerkskammer wurde in Kopie informiert.

Nun warte ich auf Rückmeldung...

Weiter konsequent bleiben!

@anders7777

zur Info: Der Maler hat die Fristen zum Schlichtungsantrag und Aufforderung zur Nacherfüllung verstreichen lassen. Eine erneute Verbindungsaufnahme scheiterte - trotzig verzichtet der Maler auf die Rechnung und will keine Mängel beseitigen.

Auf eine Berechnung der Mängelbeseitigung verzichte ich - der Aufwand ist unverhältnismäßig. Die Spuren werden bleiben bis zum nächsten Streichen.