Mal ne frage... PayPal?
Ich habe eine Frage: Ich bin in meinem Paypal konto im minus mit 14,99
und habe gestern einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen wo drin steht ich soll 29,99 bezahlen. Wenn ich diesen Betrag bezahle wird dann auch das PayPal Konto ausgegliche oder muss ich das auch noch machen?
Ps: Rechtsanwalt Brief auch von PayPal...
5 Antworten
ich vermute hier eher diese Internetabzocke
Du kannst ein Schreiben aufsetzen folgenden Inhalts, das mir mal ein Fachanwalt erstellt hat.
eigener Name
[Einwurfeinschreiben -
RA oder Fa.
Str
PLZ Ort
Ihr
Schreiben. AZ: xyz - angebliche Forderung der Fa.
Widerruf
& Kündigung - Zurückweisung Ihrer Forderung
Sehr
geehrte Damen und Herren, Ort, 23.08.17
es
ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Ich widerspreche Ihrer
Forderung. Hilfsweise kündige ich ich diesen Vertrag zum o. a. Datum
bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
hiermit
mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen
oben genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist.
Ich
bitte um eine schriftliche Bestätigung. Ein weiteres Einschreiben
habe ich an das von Ihnen beauftrage Inkassobüro gesandt sowie an
den eingeschalteten Anwalt.
Die
angeblich besuchte Internetseite ist (wie auch zahlreiche
vergleichbare „Abzockerseiten“) so aufgebaut, dass erst irgendwo
am Ende der Seite im Kleingedruckten, am Rand oder nur in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kostenpflicht versteckt ist –
dies reicht nicht aus um dem Transparenzgebot Genüge zu leisten.
Jede
kostenpflichtige Seite im Internet muss dem Verbraucher KLAR und
DEUTLICH zu erkennen geben, ob die Nutzung des Dienstes etwas kostet
und wenn ja wie viel.
Das
Transparenzgebot bedeutet also, dass jemand, der eine Dienstleistung
im Internet anbietet, unmissverständlich auf bestehende
Kostenpflichten sowie Verbraucherrechte hinweisen muss. Wird dies
nicht getan, sondern ist zum Beispiel eine Kostenpflicht erst bei
genauem Lesen der AGB bzw. des Kleingedruckten auf der Homepage
erkennbar, dann liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.
Falls
dann auch noch in den AGB nur irgendwo kaum auffindbar oder versteckt
im fließenden Text auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird, dann
handelt es sich um eine sog. „überraschende Klausel“, welche
nach § 307 BGB unwirksam ist. Eine deutlich hervorgehobene
Mitteilung wäre jedoch zwingende Voraussetzung. Diese fehlt bereits
im vorliegenden Fall & ist eine überraschende Klausel nach §
305 c BGB.
Entscheidende
Voraussetzung für das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages ist
außerdem das Vorliegen zweier übereinstimmender identischer
Willenserklärungen. Diese bestreite ich hiermit.
Daher
müssten Verbraucher grundsätzlich bei der Anmeldung davon ausgehen,
dass die Seite kostenpflichtig ist, um eine solche sich auf eine
kostenpflichtige Anmeldung beziehende Willenserklärung abzugeben.
Wenn
dies aber erst beim späteren Betrachten der AGB oder gar beim
Erhalten der Rechnung auffällt, dann liegt in dem Anklicken einer
Internetseite keine Annahmeerklärung in Bezug auf das
kostenpflichtige Angebot der Gegenseite vor.
Um
es in einfachen Worten auszudrücken: Diese Firmen bieten zwar einen
kostenpflichtigen Dienst an, aber annehmen tun Sie nur einen
kostenlosen Dienst. Dieser Irrtum macht die eigene Willenserklärung
anfechtbar.
Derartige
Internetseiten sind in der Regel allein dafür gedacht,
Internetnutzer zu täuschen. Auch aus diesem Grund könnte man an
eine Anfechtung denken.
Ferner
erkläre ich eine hilfsweise die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 I
BGB) sowie wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I BGB) „Hilfsweise“
deshalb, weil ich den Vertragsschluss an sich ja bestreite und einen
bestrittenen Vertrag (der tatsächlich gar nicht existiert) kann man
nicht anfechten.
Abschließend
erkläre ich auch der Widerruf, da wegen fehlender wirksamer
Widerrufsbelehrung auch die Ausübung des Widerrufsrechts noch
möglich und zulässig ist. Solange ich die Widerrufsbelehrung in
Textform (reines Abdrucken auf der Internetseite reicht nicht aus!)
nicht erhalten habe, ist die Widerrufsfrist noch offen und die eigene
Willenserklärung auch noch „hilfsweise“ widerrufbar.
„Hilfsweise“ wieder deshalb, weil der Vertragsschluss an sich ja
bestritten wird.
Ich
teile Ihnen mit, dass keinerlei Zahlungen geleistet werden, da kein
wirksamer Vertrag besteht. Briefe von Rechtsanwälten oder weiteren
Inkassobüros werden ignoriert.
Druckausübung
über Zusatzkosten, Androhung weiterer rechtlicher Schritte etc.
gehört zum gewöhnlichen Vorgehen Ihres Mandanten. Dadurch sollen
Angeschriebene verunsichert und zur Zahlung verleitet werden.
Bedauerlicherweise
lassen sich durch diese Einschüchterungsmethoden tatsächlich
zahlreiche Opfer zur Zahlung bewegen, nur um endlich Ruhe zu haben.
Solange sich nicht allgemein herumspricht, dass hier keine
Zahlungspflicht besteht, werden derartige Unternehmen skrupellos
weitermachen und abzocken.
Es
ist traurig, daß Sie solche dubiosen Firmen vertreten als
Inkassobüro.
Die
entscheidenden Seiten der dubiosen Homepage (Startseite,
Anmeldeseite, AGBs, …) habe ich ausgedruckt und archiviert, damit
im theoretischen Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein
Nachweis möglich ist, wie die Seiten zum Zeitpunkt des Besuches
ausgesehen haben - dass eben gerade nicht deutlich auf die
Zahlungspflicht hingewiesen wurde!
Der
kleingedruckte Hinweis neben dem Anmeldefeld genügt eben nicht, da
dieser Hinweis nicht deutlich genug ist und daher nicht zur Kenntnis
genommen wird. Durch das Ausdrucken verhindere ich, dass der
Kostenhinweis nachträglich deutlich hervorgehoben wird und dann die
Behauptung aufgestellt wird, dass die Seiten schon immer so
ausgesehen haben.
mit
freundlichen Grüßen
Name
[Textversatz liegt wohl am Blocksatz über Linux Open Office odt Dokument]
auch über PP bzw. Anwalt werden Gelder abgezogen. Klingt für mich trotzdem nach Inkasso bzw. Anwalt mit Internet-Abzocke.
Muß man sehen, wer das abgebucht hat
Wie das genau gemacht wird müsste im Brief stehen. Sonst einfach bei Paypal anrufen und nachfragen, immerhin gibt es ja auch Betrüger-Briefe (E-Mails sind zwar häufiger, aber ich hatte auch schon mal einen Fake-Brief von einer anderen Firma).
Deine Frage kann ich nicht beantworten ohne den Brief zu kennen. Es kommt drauf an, wofür die Forderung ist, wie hoch die Forderung und die Nebenforderung.
ABER: Ich habe Zweifel, dass der Anwalt wirklich von Paypal beauftragt ist. Schon allein die Anwaltsgebühren sind normalerweise höher als der Betrag. Ist vermutlich Abzocke. Du solltest unbedingt genauer prüfen, ob der Brif von paypal beauftragt wurde.
Eigentlich ist die Forderung sehr niedrig für Rechtsanwaltsgebühren. Meist kosten solche Forderungen viel mehr. Von welchem Rechtsanwalt kam denn das?
Eine genaue Definition der Verwendung sollte eigentlich im Brief angegeben sein.
Lies dir mal die Frage richtig durch. Dein Musterbrief passt da nicht so ganz.