Maklervertrag zurück ziehen?!
Hi ihr lieben ,
wir sind gerade dabei unser Haus zu verkaufen .
Nach 1 Jahr wo wir es nun selbst versucht haben , haben wir es einem Makler übergeben.
Nun kam heute ein Interessent der dass Haus sehr gerne hätte aber
( verständlicherweise ) die Maklergebühren nicht zahlen möchte .
( Er ist von alleine auf dass Haus aufmerksam geworden und hat auch mit uns Privat einen Besichtigung Termin ausgemacht und Wahr genommen).
Nun die Frage : Der Maklervertrag hat 6 Monate Laufzeit, kann ich diesen Vertrag widerrufen oder zurück ziehen ? Oder komme ich sonst irgendwie schneller aus dem Vertrag raus ?
LG und vielen Dank im Voraus .-
3 Antworten
Hallo, leider bist Du an den Vertrag gebunden und auch der eventuelle Käufer! Ein Gespräch bei wiklichen Interesse des Käufers wäre anzuraten! Vielleicht könnt ihr soine Art Vergleich ...halbe,halbe..... aushandeln. Der Versuch ist es auf jeden Fall wert!!! Viel Glück herzlich
Zuerst ist zu klären welche Art von Maklervertrag hier vorliegt. Denn durch Beauftragung eines Maklers wird nicht automatisch das Recht des Verkäufers zum Verkauf an einen Dritten eingeschränkt.
Bei einem üblichen Alleinauftrag verpflichtet sich der Verkäufer lediglich über den Vertragszeitraum keinen anderen Makler zu beauftragen bzw. über diesen zu verkaufen und der Makler verpflichtet sich tätig zu werden. Was auch immer jener darunter versteht. Provision gibt es nur dann, wenn der Makler die Vermittlung nachweisen kann.
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag kann der Makler über die Vertragsbedingungen zusätzlich bestimmen, daß der Verkäufer nicht an eigene Interessenten verkaufen darf. Wenn der Makler keine Lust verspürt sich um den Verkauf zu kümmern, sitzt man monatelang in der Falle.
Ich persönlich würde solch einen Vertrag nicht unterschreiben.
Nun, die Frage ist, warum ist jetzt ein potentieller Käufer aufgetaucht? Ist es deshalb weil der Makler gute Arbeit gemacht hat und das Haus im Internet angeboten hat oder sonstwie Werbung für Euer Angebot gemacht hat?
Wenn ja, warum willst Du dann darauf eingehen? Du hast doch selbst geschrieben, dass Du es privat nicht verkauft gekriegt hast.
Für den Fall, dass meine Vermutung nicht stimmt und es sich doch um einen echten Privatinteressenten handelt: Dann kommt es darauf an, ob eine Überweisungspflicht von Privatinteressenten an den Makler in Eurem Vertrag individuell ausgehandelt wurde. Wenn es nur eine reine Standardformulierung im Vertrag ist, ist sie nicht gültig. Wurde von Gerichten kassiert.
Wenn Du noch Tipps brauchst zum Privatverkauf, ich habe auf www.haus-verkaufen.org gute Tipps gefunden.