Makler umgehen LEGAL?

2 Antworten

Hallöle,

das kommt sehr auf den Maklervertrag an, also ob der ein eigenständiges Verkaufen während der Laufzeit des Maklervertrages erlaubt oder nicht (dieser "nur-über-den-Makler-Haken" kann aber auch nur sehr schwer und sehr begrenzt vertraglich gültig vereinbart werden! Ein einfacher Zweizeiler im Maklervertrag reicht dazu eigentlich nicht, es muss schon eine echte Individualvereinbarung sein!).

Ganz wichtig aber: der Makler darf nicht mal das Geringste mit Euch zu tun bekommen! Also kein Telefonat, kein Treffen (und sei es auch nur zu einer Schlüsselübergabe o.ä.), auch das Zuschicken irgendwelcher Unterlagen ganz und gar nicht! Und auch wenn ihr vom Makler erstellte Unterlagen vom Verkäufer kriegen solltet, gebt die gleich wieder ungenutzt zurück! Es reicht nämlich schon die kleinste Aktion, die in iiiiirgendeiner Weise, auch über 3685 Umwege, in Verbindung mit dem Makler steht! Also auch wenn ihr z.B. erst aufgrund einer Annonce des Maklers von dem Hausverkauf erfahren habt, sollte er das besser nie wissen!

Aber wenn Ihr und der Verkäufer sich an all das haltet und alles gänzlich allein regelt, dann ist es eigentlich kein Problem!

Viel Erfolg!

wölfin

Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Makler. Diesen müsste man dann erstmal beenden.