Makler stellt nach Vertragsende Rechnung trotz nicht verkauftem Haus. Darf er das?

7 Antworten

Sie können der Rechnung erfolgreich widersprechen.

Wenn das so ist, wie Du schilderst ist die Forderung des Maklers nicht zu zahlen. Ihr müsst nur zahlen wenn im Vertrag etwas von Aufwandsentschädigung steht.

Rechtsanwalt wird nicht nötig sein, denn das kostet ja auch wieder unnötig Geld. Ich würde die Sache mit einem Anruf beim Makler erledigen.

Ein Makler arbeitet normalerweise auf Erfolgsbasis. Seine Courtage ist also nur "verdient", wenn es zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt.

Ohne Einsicht in den Vertrag kann dir niemand eine vernünftige Antwort geben. Da müsst ihr euch Rat bei einem Anwalt holen.

Einige makler haben das im.vertrag stehen, dass eine aufwandsentschaedigung faellig wird bei erfolgloser vermittlung. Wenn das nicht im.vertrag steht, kann der makler auch keine aufwandsentschaedigung verlangen, denn dem makler steht regelmaessig nur eine vermittlungsprovision zu.

Mach es so wie "DerHans" sagt.