Makler hat mir Expose zugesandt, entstehen hier Kosten?

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Die Provisionspflicht enteht erst mit dem Kauf einer durch einen Makler vermittelten Immobilie.

Kein kauf - keine Provisionspflicht!

Durch die Zusendung des Expose entstehen keine Kosten. Es entstehen nur Kosten wenn Du kaufst. Mit der Zusendung des Expose und Nennung der Adresse/Eigentümer des Objektes hat der Makler aber seine Arbeit und Verpflichtung getan und den Provisionsanspruch bei einem evtl.Kauf durch Dich gesichert. Also: Wenn Du kaust MUSST Du zahlen.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages"(des sogenannten Hauptvertrages) erbracht, wenn aufgrund einer Mitteilung (wie z.B. durch ein Expose) des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit einem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.

Danach ist unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (BGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. : III ZR 82/08).

Quelle: Fairpreis-Gruppe, Gruppe unabhängiger und fairer Makler und Immobilienberater : http://www.fairpreis-immobilien.de/provision-und-recht.html

Der Auftraggeber zahlt den Makler. Du bist doch offenbar der Interessent.

Widerrufsbelehrung betrifft was?