Mahnverfahren von der Schule aus?

5 Antworten

Kann sie nicht sagen sie reicht das Attest vom Arzt nach? Wenn sie krank war ist das doch möglich. Hängt natürlich davon ab wie lange das her ist?

Was für ein Mahnverfahren? Dieser Ausdruck wird eigentlich nur verwandt, wenn jemand offene Rechnungen hat.

Sie soll mal die Schulordnung durchlesen, wenn da ausdrücklich steht, dass nur ärztliche Atteste akzeptiert werden, kann sie da schlecht was dagegen machen. Das hat ihr doch bestimmt schon mal jemand mitgeteilt, dass diese Entschuldigungen nicht akzeptiert werden, oder? lg Lilo

Sie kann natürlich das klärende Gespräch suchen ((wenn sie das wirklich nicht gewusst hat), aber auf Berufsschulen ist es eigentlich üblich, bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, denn vom Fehlenden selbst geschriebene Entschuldigungen wirken immer etwas unglaubwürdig und können theoretisch ja ständig ausgestellt werden.

Und dann werden "Mahnverfahren" eigentlich erst eingeleitet, wnen jemand gehäuft unentschuldigt fehlt. Sollte das "versehentlich drei Tage unentschuldigt gefehlt" haben also schon mehrmals vorgekommen sein, dann tut die Schule nur das, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, denn in den meisten Bundesländern besteht 12 Jahre Schulpflicht, dazu kann auch die Berufsschule gehören.

Leider wird "ich dachte das reicht aus" eben nicht ausreichen. Ein Attest kann wohl schwerlich nachgereicht werden.

Aber es wird wohl kein Mahnverfahren sein, sondern ein Ermahnung. Sie sollte sich entschuldigen und der Zukunft alle Regeln beachten.

Nur ärztliche Atteste sind wie eine Krankschreibung im Beruf und nur das kann eine Schule akzeptieren! Könnte sich ja jeder entschuldigen, ob krank oder einfach mal kein Bock!