Mahnverfahren bei Sachbeschädigung am Privateigentum?

4 Antworten

Sie hat einen Schaden verursacht, also haftet sie.

Wer letztendlich bezahlt, ihre Versicherung oder sie selbst, ist für den Sachverhalt unerheblich.

Wie Du Dein Geld "eintreibst"  und ob überhaupt, ist natürlich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Da könnte die Soße schnell teurer werden als der Fisch ;-))

Die Beweislast liegt bei dir. Wenn schon ein Sprung im Display vorhanden war, wirst du kaum nachweisen können, dass die Funktionsfähigkeit erst durch die Glasflasche beeinträchtigt war. Somit wäre fraglich, ob du das Gerichtsverfahren gewinnen würdest.

Ich kann mich irren, aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass du die Situation mit deiner Bekannten nur vorschiebst und ausnutzt, um die Reparatur bezahlt zu bekommen. Das wäre deiner Bekannten gegenüber mehr als unfair.

Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand (zudem ein Vorsatzdelikt) und somit für die Geltendmachung des zivilrechtlichen Schadenersatzes nicht unbedingt erforderlich.

Deine (zivilrechtliche) Anspruchsgrundlage ist § 823 (1) BGB. Und die Ansprüche kannst Du notfalls auch gerichtlich (Mahnverfahren, Klage) durchsetzen.

Allerdings hast Du nur Anspruch auf den Zeitwert, der durch den vorhandenen Displayschaden bereits arg geschmälert worden sein dürfte. Wenn es sich nicht gerade um ein extrem hochwertiges Smartphone handelte, kann mir kaum vorstellen, dass die Reparatur hier verhältnismäßig war.

Die fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

@hunos

Was meine ich wohl, wenn ich oben von "Vorsatzdelikt" schreibe?

Naja was hat denn die reperatur gekostet ? Es lag ja ein vor SchAden vor wenn auch nur kosmetisch.
Biete ihr doch einfach an die Hälfte der reperatur zu zahlen. Da das Handy ja schon einen Schaden hatte dies wäre die einfachste Variante.