Mahnungen von lottoland.com, wollen vom gesperrten Account das Geld haben?

3 Antworten

Absoluter Facepalm Klassiker.

Das was du getan hast, muss man in der Form erst einmal bringen. Sag das niemanden, sonst holen dich demnächst ein paar Männchen in weißen Kitteln ab.

Das war sehr unklug von dir. Ich sehe hier das Lotto Unternehmen im Recht.

Bei Gewinnauszahlungen muss man sich ausweisen. Mit einem unzensierten und gültigen Personalausweis. Das hast du nicht getan.

Lässt du dir am Bankschalter dein Geld auch mit einem teils verdeckten Personalausweis auszahlen? Die Bankmitarbeiter werden dich wie einen Geist anschauen.

Anstatt du dein sinnfreies handeln einsiehst und dem Unternehmen ordentliche Ausweisfotos zusendest, reagierst du zu Unrecht noch bockig und widersprichst den Lastschriften.

Du hast Lotto bei einem Unternehmen gespielt. Also Leistungen bezogen. Dafür muss man in der Regel bezahlen. Das hast du durch dein Lastschriftmandat auch zunächst konkludent getan.

Dann hast du einen Gewinn erzielt. Um diesen ausgezahlt zu bekommen, verlangen nahezu alle Gewinnspiel Unternehmen den Nachweis, dass du mindestens 18 Jahre alt bist und allgemein einen gültigen Personalausweis besitzt.

Anstatt du nun einfach dem Unternehmen deinen normalen Personalausweis zeigst und deinen Gewinn erhältst, zensierst du deinen Ausweis und wunderst dich anschließend darüber, dass man dir den Gewinn nicht auszahlen möchte.

Und als Krönung widersprichst du noch den ( wohl berechtigten ) Lastschriften, weil das Unternehmen dir bei Vorlage deines zensierten Personalausweis keinen Gewinn ausgezahlt hat.

Du hast also letztendlich den Geldbeträgen für die Leistungen widersprochen, wegen welcher du einen Gewinn erzielt hast und eigentlich auch ausgezahlt bekommen solltest.

Das ist grenzwertig und eigentlich ein Fall für einen guten Arzt.

Rechtlich gesehen müsstest du jetzt die Leistungen für das Lotto nach bezahlen, denen du widersprochen hast und 7,50 € Gebühren für eine Rücklastschrift dazu.

Machst du das, dann steht dir wiederum die Auszahlung des Gewinns zu. Aber dann wieder auch nur, wenn du einen ordentlichen Personalausweis vorlegst....

Du irrst dich.

Wenn du Leistungen erhalten hast musst du dafür bezahlen. Wenn du das getan hast und dir dann das Geld zurückholst, hast du sie nicht mehr bezahlt also wollen sie zurecht ihr Geld haben.
Das zurück buchen deinerseits lässt sich deine Bank von denen gut bezahlen, das wiederum legen die auf deine Rechnung oben drauf. Das ist alles ganz normal so.

Wie gesagt du irrst dich.

Fachanwalt! Seit dem 03.03.2016 Mitgleid? Genau da hat Lottoland mal wieder die AGB`s ergänzt..... Komisch! Daß bei Lottoland so einiges schief läuft, ist mittlerweile nicht mehr von der Hand zu weisen!