Mahnung von IKK Krankenkasse?
Hallo zusammen,heute bekam eine bei uns Lebende Person eine Mahnung von der IKK.Sie ist 17 und ist seit Juni offiziell bei uns gemeldet.Zuvor lebte Sie bei Ihrer Mutter.Ab 09.16 beginnt Sie eine Lehre,kann aber bereits als Aushilfe angemeldet seit 23.07 im Betrieb arbeiten.Sie ist somit gesetzlich Krankenversichert. Nun kam eine Mahnung über 856 euro von der IKK über den Stand des Versichertenkontos und 1 Woche Zeit um es auszugleichen....Sie war soch aber bis dato Familienversichert bei der Mutter, warum eine Mahnung über einen Beitragsrückstand ? natürlich ist nun Wochenende und keiner zu erreichen...weis da eventuell jemand was damit ich sie etwas beruhigen kann ? Lg
4 Antworten
Es ist so: die Mutter des Mädchens arbeitet nicht und ist auf keinem Amt gemeldet.Sie lebt mit 3 Kindern und auch von den Kindern sprich: 3 mal Kindergeld und von 2 Kinder die Halbwaisenrente,da deren Vater verstorben ist.
Ich denk mir da mal nur,das Sie versäumt hat freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse einzuzahlen und da das Mädchen eine Azubistelle ab 01.08 hat und bereits vom Arbeitgeber angemeldet wurde kommt irgendein Mist was aber die Mutter wohl verbockt hat.
Schriftlicher Widerspruch beweisbar versenden.
Sie ist nicht volljährig, also besteht Anspruch auf Familienversicherung, davon ausgehend dass die Eltern gesetzlich versichert sind (§ 10 Abs. 2, Nr. 1 SGB V).
Familienversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitgliedschaft.
Seit einiger Zeit kommen hier Fragen vermehrt mit dieser GKV Problematik und mein erster Eindruck ist dass Leute hier ihre Statuswechsel nicht proaktiv mitteilen, ergo Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Wenn hier dann Rückfragen gestellt werden kommt meistens nichts, also bleibt viel Spekulation.
Das mag in anderen Fällen so sein, aber bei einer 17jährigen Person wüsste ich nicht, was aktiv an wen auch immer gemeldet werden sollte.
Vielleicht ist es eher so, dass hier Meldeämter angezapft werden und irgendwie Versicherungen aufgedrückt werden, obwohl diejenigen das weder brauchen noch wollen. Nach dem Motto "Huch, da ist ja jemand, der nicht auf dem Schirm ist, dem zwingen wir mal eine Versicherung auf".
So geht das aber nicht.
anrufen und klären alles andere ist spekulativ
Geht Persönlich dorthin ist besser.
Und in der ersten Ausbildung sogar noch bis zum Alter von 25 Jahren, solange die Ausbildung weder verzögert noch abgebrochen wird.
Ich würde hier sicherheitshalber bei einem Amtsgericht einen beratungsschein abholen und zu einem Anwalt für Sozialrecht oder Versicherungsrecht vorbei schauen. Dieser kann ggf. einen Brief schicken.
Warum? Aus irgendeinem Grund muss die IKK ja die Hand aufhalten. Nicht dass da die jugendliche Person irgendetwas unterschrieben hat (das müsste dann wirksam angefochten werden) oder dass die Mutter sich weigert zu zahlen oder etwas dummes an die Versicherung schrieb oder ähnliches.