Mahnung vom Finanzamt, wann zurück zahlen ?
Ein Bekannter muss für 2015 Einkommensvorsteuer bezahlen. Stichtag war der 10.12.2015 . Leider hat er dabei den Solibeitrag übersehen, den Rest hatte er pünktlich bezahlt. Jetzt kam am 30.12.2015 vom Finanzamt eine Mahnung über den Solibeitrag. Meine Frage: Wie lange hat der Bekannte Zeit den angemahnten Betrag an das Finanzamt zu zahlen. Ich habe mal etwas von 14 Tagen gehört. Stimmt das?
5 Antworten
so schnell es geht sollte er sagen, er ist ja bereits 20 Tage in Verzug und es war nur ein Entgegenkommen des Finanzamtes, noch mal anzumahnen (da die wohl den Fehler erkannt haben und keine Absicht vermuteten). Ich würde da aber die Geduld des Finanzamtes nicht unnötig überstrapazieren, sonst könnte es teuer werden.
alles erledigt, noch im alten Jahr :-)
Zahlungsfristen stehen auf dem Bescheid. Die einzuhalten ist dringend zu empfehlen. Das FA braucht zur Vollstreckung seiner Forderung keine Klage mehr zu erheben sondern kann gleich aus dem Bescheid vollstrecken. Da das FA das Konto des Steuerpflichtigen kennt, wird zuerst eine Kontopfändung ausgesprochen.
trotz mehrmaligem durchschauen hat er keine Zahlungsfrist gefunden, deswegen die Frage, er hat schon am 10.12. 1000,00 € bezahlen müssen, jetzt stehen noch 100 € Soli offen, die er aber erst am 08.01.zahlen könnte
Dummerweise hat der Zahlungspflichtige keinen Bescheid in den Händen ...
es handelt sich um eine Mahnung vom Finanzamt, da zum Stichtag 10.12. ein (Teil-)Betrag einer fälligen Vorauszahlung nich geleistet wurde.
Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen zu überweisen, ansonsten kommt vom Finanzamt die nächste "Stufe", die Ankündigung der Vollstreckung
Erstaunlich das er trotz Weihnachtsfrieden überhaupt eine bekommen hat. Aber wenn es nur der Soli ist kann er doch einfach überweisen
Den sogenannten 'Weihnachtsfrieden' gibt es zumindest bei niedersächsischen Finanzämtern seit Jahren nicht mehr.
Der Betrag war bereits am 10.12.2015 fällig. Eine erneute Zahlungsfrist gibt es nicht. Das Finanzamt wird aber wahrscheinlich keine weiteren Schritte einleiten, wenn dein Bekannter in der ersten Januarwoche zahlt.
Dann ist ja alles okay.
Das steht auf dem Bescheid (Mahnung) ganz sicher drauf, wenn nicht genügt ein Anruf beim Finanzamt, die können es ihn sagen
da ist heut telefonisch keiner mehr erreichbar gewesen
alles bezahlt :-)