Mahnung nach Anmeldung bei C Date.....

7 Antworten

immer mit der ruhe, solange du keinen brief mit GELBEN UMSCHLAG VON EIENEM AMTSGERICHT in deinem briefkasten findest alles schön sammeln und ignorieren nur bei diesem brief musst du einspruch/widerspruch einlegen und das wars in 99,9%aller fälle weil sie genau wissen das sie vor gericht keine chance haben zu gewinnen

haha so ein problem hab ich auch seit ca 1 jahr mit flirtlife die versuchen auch an geld zu komm ob wohl ich auch nur die 2 wochen genutzt habe also ich lass sie schreiben un schreiben bekomm im monat ca 2-3 mails ^^ un du wirst auch sicher merken die werden sich oft verhasbeln bei den schrieben also das sie da heute was rein schreiben und 3-4 tage später wider ne mail hast wo was anderes steht die wollen auser dem wenn du in den 2 wochen wider rufs recht noch gekündigt hast könn die eig nichts machen aber wen du sicher sein willst frag en anwalt

  1. Deine IP-Adresse wechselt jeden Tag. Die IP-Adresse ist die vom Tag der Anmeldung. Dem entsprechend passt sie heute nicht mehr.

  2. Wenn Du dich da anmeldest, musst Du wohl auch zahlen.

  3. Wer das brauchst, kann auch das Geld für aufbringen.

  4. Geh zur Verbraucherzentrale und lass Dich beraten. Wenn Du unter 18 bist, hast Du gute Chancen.

solange du keinen brief mit einem Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommst,, passiert gar nichts. beim mahnbescheid musst du widerspruch einlegen innerhalb 14 tagen. das wars die werden nicht klagen.weil sie nicht gewinnen werden.

Was macht euch so sicher, das die nicht klagen bzw. keine Chance haben die Forderung per Klage durchzusetzen? Auch Online geschlossene Verträge sind gültig und müssen bezahlt werden. Die IP kann zwar mit jeder Verbindung wechseln, aber dein Provider ist gesetzlich verpflichtet diese Verbindungsdaten zu speichern. An deine Adresse ist also durchaus ranzukommen. Auch wenn die Firma im Ausland ist, kann Sie ja problemlos eine Inkasso Firma in Deutschland beauftragen. Inkasso Firmen in Deutschland suchen auch immer neue Aufträge. Natürlich kannst du auch einfach Widerspruch einlegen. Wenn die dann aber doch klagen und du verlierst, zahlst du auch alle deren aufgelaufene Kosten. das können dann auch schnell ein paar tausend Euro sein.

Anzeigen wenn dus nicht warst bist du im Recht!

wie soll man das den beweisen?

@betzebub102

Du musst gar nichts "beweisen" - Die Gegenseite müsste was beweisen was aber absurd wäre