Mahnung Ksp Hamburg - Ebay?
Hallo! Ich habe gestern eine Mahnung von der Kanzlei Ksp Hamburg bzgl. Ebay erhalten. Muss aber erwähnen, dass ich - abgesehen nicht einmal mehr mein Passwort kenne - in den letzten Jahren weder etwas verkauft bzw. gekauft habe. Keine Ahnung wie die auf mich kommen. Die Kosten belaufen sich von Ebay € 57,30 (da müsste man ja viel zu verkaufen gehabt haben) plus die Mahngebühr auf insgesamt € 147,75. Meine Frage wäre nun, ob ich diesen Brief ignorieren soll, da es sich sicher um eine Abzocke handelt oder ob ich denen Antworten soll, wo sie mir bekannt geben auf welcher Grundlage diese Mahnung zustande kommt. Vielen Danke
5 Antworten
Natürlich würde ich nachfragen, aus welchem Grund du gemahnt wirst. Oder gehe zu Verbraucherzentrale.
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article134645204/Geschaeft-mit-offenen-Rechnungen.html
Fordere doch mal eine genaue Kostenaufstellung an und die Vertragsgrundlage, die zum Auslösen der Forderung geführt hat.
Widerspruch und Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co. erfolgen bitte beweisbar!
KSP ist schon deren offizielle Inkassokanzlei.
Die Summe von 53€ für Verkaufsprovision sind nicht viel. Ein hochwertiges Smartphone und man zahlt so hohe Gebühren.
Ignorieren würde ich es nicht, wer weiß, wer da etwas evtl. auf deinen Namen und Rechnung verkauft (und wahrscheinlich nicht geliefert) hat.
Schlimmstenfalls steht dir dann noch ganz andere Post ins Haus.
Du solltest also schon versuchen, herauszufinden wie die Förderung entstanden ist.
Prinzipiell ersteinmal schriftlichen Einspruch gegen die Rechnung erheben.
Dann kannst du ja versuchen, diese Kanzlei zu kontaktieren, muss aber nicht sein, falls du sie tatsächlich erreichst, lügen sie dir wahrscheinlich etwas vor.
Frag deine Familie, ob dir etwas gekauft haben, ansonsten schalte einen eigenen Anwalt ein.
Anwälte kosten zwar Geld, lohnen sich aber. Dein Anwalt kann dann auch weitere rechtliche Schritte einleiten.
Aber für mich klingt das wie Abzocke.
Google mal diese Kanzlei -dir macht so etwas häufiger. Ließ dir die Google-Bewertungen durch und du wirst sehen. Aber ein Anwalt an deiner Seite ist wirklich eine wichtiger Schritt.
Stimmt wohl, ich hatte bisher noch nicht das "Vergnügen".
Aber wer nicht so viel Kleingeld in der Tasche haben, die Uni Düsseldorf bieten "Laienberatatungen" von ihren erfahrenen Jurastudenten an, natürlich entgeldfrei.
http://www.jura.hhu.de/hilfe.html
Das soll anscheinend auch ganz gut funktionieren.
Antworte ihnen schriftlich, dass du die Forderung bestreitest, da du in fraglichem Zeitraum keine eBay-Aktivitäten getätigt hast
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet mehr, als derzeit als Summe im Raum steht. Auf dem Geld bleibt man i.d.R. sitzen
Einen Widerspruch kann man auch selbst schreiben.
Zum Rest stimme ich dir zu