Mahnung für eine nicht erbrachte Leistung, was tun?

8 Antworten

Wie ist der genaue Link zur Seite? Vllt findest Du über google mit ein paar Stichwörtern und der url andere Betroffene, deren Berichte dir vielleicht weiterhelfen könnten.

Moin,- Weche frist ist denn für die Vermittlung vereinbart?- Weise die Rechnung zurück.- " Ich weise Ihre Rechnung v ... wegen nicht erbrachter Leistung zu meiner Entlastung zurück...."- Mehr musste nicht machen.- Dann ist der Re-Steller in der Nachweispflicht.- Dokumentiere deine Kontaktveruche per Mail u. per Telefon.- Die Rechnung u. Mahnung kopieren.- Die Originale tüteste dann mit Deinem Schreiben (Zurückweisung) ein u. schickst die per Einschreiben dahin.- Du kannst den Sachwerhalt wenn du willst in dem Schreiben ausführlich darlegen.- Wegen nicht erbrachter Leistung ist ein Festhalten an dem Vermittlungsveretrag für dich unzumutbar.- Du trittst also vom Vertrag zurück.- Der Besteller hat nach BGB jederzeit das Recht, v Vertrag Zurück zutreten bzw. den Vertrag zu kündigen.- Der Auftragnehmer hat allerdings anspruch auf die Vergütung bereits erbrachter Leistungen.- Genai die leistung hat der ja in deinem fall nicht erbracht, sodass der Auftraggeber, wegen nix, keine Leistung beanspruchen kann.- §§ 611, 323, 324, 325, 326, 280 BGB usw.- Demnach könnteste auch ne so genannte Ersatzvornahme machen.- D.H.- du suchst die selber ne Nachhilfe und sellst dem Auftraggeber die Kosten dafür die Suche) in Rechnung.- Dazu würde aber die Fristsetzung gehören.- Z.B. "Wenn du bis (Datum, Frist 1 Woche) keine Leistung erbracht hast mache ich das auf der grundlage Ihrer Schadenersatzpflicht nach §280 BGB auf Ihre Kosten selbst).- Die Vorgehensweise ist ähnlich, wie beim Werkvertrag (§§ 631 - 651 BGB).- Wie gesagt, das Vorgehen ist ähnlich, es gelten aber andere Paragraphen.- Tritt dem also ruhig mal auf die Füße.- Vertrag kündigen und nur die bereits erbrachten Leistungen vergüten.- Da Nix erbracht wurde, gibts auch keine Vergütung.- Wichtig!! wenn der schon telfonisch u. per Mail nicht reagiert, muss man bei solchen Abgebrühten aucf den Zugangsnachweis achten.- Also Einschreiben.-

Das sind keine "Abgebrühten" :D - da gab es ein Missverständnis, so wie es an jedem Kiosk oder Tankstelle mal vorkommen kann, dann wird das kommuniziert, geprüft und storniert. :D - Schon die Tatsache, dass es die Firma seit 2000 noch immer gibt ist ein Hinweis, dass alles mit rechten Dingen zugeht ;) , Grüße

In der Regel reicht ein Telefonat (persönlich mit Leden reden erreicht mehr als eine unpersönliche e-mail) in denen du erklärst das eben kein Kontakt zu stande kam. Das sie das akzeptieren müssen und du andernfalls einen Anwalt konsultieren wirst, da du nicht für etwas zahlst was du nicht bekommen hast. Wenns Betrüger sind kuschen die dann ganz schnell, andernfalls findet ihr halt einfach eine Lösung.

Moin, telefonieren u. E-Mail ist ja scheinbar schon probiert worden.

@Meinereiner67

Ist zwar schon lange her, aber die Firma ist generell seriös, mich verwundert der Beitrag. Evtl. war damals viel los bei denen. KalofReschtus hat recht. Da es eine seriöse Firma ist, ging es evtl. einfach unter, da kann ein kurzer Anruf helfen. Oder noch n paar Tage abwarten. Na ja, wurde damals hoffentlich am Ende gelöst, ich hab als Nachhilfelehrer sehr gute Erfahrungen mit der Firma und kenne auch zufriedene Schüler.

Hallo, auch wenn das spät kommt: bei www.Nachhilfe-Vermittlung.com muss niemand bezahlen, wenn er nicht erfolgreich vermittelt wurde. Und für Lehrer/innen ist alles kostenlos. Sicherlich gab es damals ein Missverständnis in der Kommunikation mit dem Nachhilfe-Lehrer. Ich weiß, dass die Rechnungen dann nochmals geprüft und ggfls. storniert werden. Die Plattform ist seriös.

Ja, da bist Du einem schwarzen Schaf in die Falle gelaufen. Wie immer : grundsätzlich nicht zahlen!!!

Da könnt ich Dir ja auch 10 Vermittlungen schicken und kassieren; übler geht's ja schon nicht mehr.

Kenne diese Burschen. Einfach nicht zahlen, auf Post nicht reagieren und abwarten. Diese Typen scheuen das Gericht. Und richtig: Ich habe nie wieder was gehört von denen. Die haben genug Dumme, die sowas zahlen und leben gar nicht schlecht damit. Vor Gericht können Sie damit leider nicht bestehen.