Mahnung aufgrund nicht eingelöster ec-Kartenzahlung über InterCard AG gerechtfertigt?
Hallo ich 19 Jahre alt Student kein Einkommen mehr habe folgendes Problem,da ich mal beim Kock und Klaas Unternehmen (K+K) einen GiroCard Einkauf im Wert von 8,80 Euro getätigt habe und ich davon ausging das ich genug Geld auf meinen Konto habe kam eine folgende Rücklastschrift instande,da ich aber nicht auf meinen Kontoauszügen geguckt habe das es abgezahlt wurde oder nicht, kam dann eine folgende Mahnung von der InterCard AG obwohl eigentlich mein Konto vor überschreitungen des Limits gesichert ist.Da wurden mir folgende Kosten instande gestellt : -Einkaufsbetrag (den ich auch bereit wäre zu zahlen): 8,80 -Bankrückgabekosten (ohne Mwst.) : 8,25 -Externe Kosten für Adressermittlung (insk.Mwst.19%): 17,85 -Rücklastschrift-Bearbeitungskosten durch InterCard (inkl.Mwst.19%):9,70 wobei der offene Betrag bei enormen 44,60 Euro steht im vergleich zu einem Einkaufsbetrag zu 8,80 ,da ich aber jetzt nicht mehr Arbeite und keinen Einkommen habe wäre ich nur Bereit die 8,80 zu zahlen und würde gerne eine Fachexperten-Antwort bekommen.
Mit freundlichen grüßen, basketidiot
9 Antworten
Ich würde es bezahlen einfach nur um Ärger aus dem Weg zu gehen letztendlich wird es immer teurer
Das ist doch deine eigene Schuld, wenn du über das Konto verfügst, obwohl es nicht gedeckt ist.
Ganz davon abgesehen, dass es reiner Schwachsinn ist, solche Kleckerbeträge per Bankabbuchung zu zahlen.
Sei froh, dass du nicht noch wegen Betrugsversuch angezeigt wurdest.
Da sind hohe Kosten entstanden, von daher kommt da einiges zusammen. Ob es tatsächlich 35€ sind?! kann ich so nicht sagen. Der tatsächliche Einkaufsbetrag ist nicht ausschlaggebend.
Ja, das ist normal, und mit deiner Unterschrift hast du dem auch zugetimmt. (Mal das Kleingedruckte auf dem Beleg gelesen?)
Die Kosten lesen sich jetzt nicht überzogen und ob die Adressermittlung den Anbieter jetzt 17,85 oder 15,50 kostet, macht den Kohl ja nicht mehr fett.
Bezahl den Betrag, denn dieser Aufwand ist ja tatsächlich angefallen und muss dementsprechend auch bezahlt werden. Da du der Verursacher bist, natürlich von dir.