Mahngebühr von Sky Deutschland Fernsehen GmbH über 20 Euro gerechtfertigt?Wo bekomme ich Hilfe?
Hallo, ich habe heute eine Mahnung vom Pay-TV Sender Sky erhalten und die haben mir doch glatt 20 Euro Mahngebühr bei eineer Abogebühr von 3,39 Euro berechnet, da sie die letzte Lastschrift vom Konto nicht abgebucht wurde. Mich hats doch glatt vom Stuhl gehauen. Vielleicht meinen die aber auch 2 Euro Mahngebühr???
Mahnung setzt sich wie folgt zusammen:
Abonnementgebühr 3,89 Eur Rücklastschriftgebühr: 6,02 Eur Mahngebühr: 20,00 Eur
Gesamtbetrag: 29,91 Euro
Diese Summe soll innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden, sonst wird das Programm abgestellt!
Meine Frage lautet: 1. Weiss jemand, wie die auf die Mahngebühr von 20 Euro kommen? 2. Sind die 20 Euro gerechtfertigt? 3. Was kann ich tun, dass ich nicht 20 Euro Mahngebühr bezahlen muss? Evt. Anwalt, mit denen sprechen, was ich für sinnlos halte, da die Telefongebühren ja auch teuer sind, bis man da durchkommt.
Hat jemand auch schon diese hohen Mahnkosten erhalten von Sky? Bitte meldet Euch und gibt mir Eure Tipps, was man tun kann.
Danke und Grüße
5 Antworten
Mahngebühren – Wie hoch dürfen diese sein?
Die Höhe der Mahngebühren ist gesetzlich geregelt. Hierbei greift ein Gesetz im BGB, das besagt, dass Geschäfte mit Verbrauchern den Basiszinssatz von 5% nicht übersteigen dürfen. Diese Verzugszinsen sollen alle Kosten, die dem Gläubiger durch die Nichtzahlung der Rechnung entstanden sind, abdecken. Zudem dürfen Zweitmahnungen nicht höher als 2,50 Euro sein. Denn bei diesen Mahnungen werden lediglich das Porto und das Briefpapier in Rechnung gestellt, um die erneute Erinnerung an die noch offene Rechnung zu versenden.
Also das Geschäftsgebaren der Sky Deutschland GmbH ist mehr als fragwürdig, das ist richtig. Ich habe auch schon Mahn- und Rücklastschriftgebühren bezahlen müssen. Da sagt der eine oder andere "selber Schuld" oder "ist dein Problem". Den Kommentar könnt Ihr knicken, nebenbei bemerkt. Nicht jeder ist gleich selbst Schuld an einer nicht eingelösten Lastschrift.
Zitat: "Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) dem Webhostinganbieter 1&1 untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingungen weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR für Rücklastschriften zu zahlen hatten. Solche Klauseln findet man gerade bei Massenanbietern sehr häufig. Zutreffend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass diese unwirksam sind. Häufig wird seitens der Anbieter argumentiert, mit einer Rücklastschrift sei ein hoher Bearbeitungsaufwand verbunden, den der Kunde billigerweise tragen müsse. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser vertritt mit guten Argumenten die Auffassung, dass allgemeine Kosten der Buchhaltung nicht auf den Kunden abgewälzt werden können. Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Preise mit eingerechnet sein. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Nach dem Lastschriftabkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3 EUR. Die selbe Argumentation gilt meines Erachtens auch für Mahngebühren. Diese werden mittlerweile durch zahlreiche Anbieter in exorbitanter Höhe verlangt. Dabei dürfen auch hier nur die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten verlangt werden. Also beispielsweise die Kosten für eine Briefmarke. Bei Mahnungen, die ausschließlich per E-Mail erfolgen, dürfte gar keine Mahngebühr erhoben werden."
Gut hat zwer weniger mit Sky zu tun trifft aber auch zu. Einfach weiter Googeln. Da steht genug drin.
Ich habe es auch bekommen mit 20€ Vertragsstrafe
Jede Firma darf ihre Mahngebühr festlegen. Am besten du rufst an (Gebühren) oder du gehst damit zu deinem Skypartner und regelt das dann. LG
die dürfen das, die sagen Verwaltungsgebühren,ein Anwalt für den kleinen Betrag zu konsultieren,der kostet auch Geld.Am besten in zukunft besser Aufpassen, rechtzeitig bezahlen, sonstkommt noch ein Inkassobüro, und fordert noch mehr.