Mahngebühr oder Zinsen wenn die Kaution nicht kommt?!

5 Antworten

Also ich war Mieter und bin zum 01.06.2012 ausgezogen, und wie oben erwähnt warte ich seit 7 Monate auf das Geld. Es geht hier immerhin um knapp 1500€ und er zahlt es nicht!!! Kann ja nicht sein das er mir 2mal was zugeschickt hätte und das wieder zurück kommt obwohl ich ihm die Adresse mehrmals gegeben habe und dann informiert er mich nicht mal darüber nach dem motto, tja pech dann behalte ich das! Zu erwähnen ist, dass es von Privat ist also keine Wohngesellschaft oder sowas!!

Am 30. November 2012 waren 6 Monate vorbei. Eventuelle Mängel, die vorher unentdeckt waren, darf er nicht mehr als Grund für den Einbehalt anführen. Bleibt noch die offene Betriebskostenabrechnung für 2012. Wenn es erfahrungsgemäß immer Nachzahlungen gab und die Vorauszahlung nicht entsprechend erhöht wurde, kann der Vermieter noch einen gewissen Teil, der eben einer solchen voraussichtlichen Nachzahlung in etwa entspricht, einbehalten. Wenn Du also jetzt und womöglich per Mahnbescheid die gesamte Kaution zurückforderst, läufst Du womöglich geradewegs in einen Widerspruch und das Geld für das gerichtliche Mahnverfahren ist raus geschmissen. Verlange soviel, wie Du wirklich bekommen kannst und dann ist das relativ sicher. Dennoch ein Widerspruch zum Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid womöglich ohne Begründung kann immer kommen und führt geradewegs dazu, dass Du Klage einreichen musst. Das Risiko besteht, aber könnte man bei einer korrekten Forderung eingehen.

Hallo,für eine nicht geleistete Kaution hast du neuerdings sogar ein fristloses Kündigungsrecht,aber Zinsen darfst du nicht dafür verlangen,da es ja eine Sicherheit des Mieters ist und somit sein Geld was du nur bis zum Ende der Mietzeit als Sicherheit erhälst.Jedes Gericht würde aus dem Grund dem Mieter recht geben,wenn du Zinsen verlangen willst,aber kündigen darfst du ihm deshalb.Der Sachverhalt ist eigentlich viel zu wenig um sich qualifiziert dazu äußern zu können.Vielleicht wären eine paar mehr Fakten dazu ganz hilfreich. MfG Reinhard

Der Mieter will seine Kaution zurück, das ist klar erkennbar an der Frage.

Der V. haut dir die Taschen voll. Nach 6 Monaten ist er gehalten, zumindest einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Einen angemessenen Teil darf er noch für die ausstehende Abrechnung der Betriebskosten zurückbehalten, insofern mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Als Richtwert gilt das Dreifache der monatlichen Vorauszahlungen. Fordere ihn nochmals per Einwurfeinschreiben zur Rückzahlung auf mit Fruistsetzung von zwei Wochen. Gerät er in Verzug, über das Amtsgericht Mahnbescheid schicken. Zinsen sind derzeit noch nicht fällig. Mahngebühren ebenso nicht. Erst bei Mahnbescheid darfst du ihm als Nebenforderung deine Auslagen und Zinsen berechnen.

Wer soll Die Kaution zahlen? Bist Du Mieter und willst nach Auszug die Kaution zurück oder bist Du Vermieter und Dein Mieter zahlt nicht? Ohne diese Information und vielleich ein paar mehr kann man Deine Frage nicht wirklich beantworten.

Der Mieter will seine Kaution zurück, das ist aus der Frage wohl gut herauslesbar.

@albatros

Tendenziell könnte das sein, aber es ist überhaupt nicht klar. Nach eigenen schlechten Erfahrungen mit einem "Kaution nicht zahlenden" Mieter, der immer wieder eine andere Möglichkeit einer Kaution vorschlug, weiß ich, dass es auch andersrum sein kann.

Ich sag's mal ganz kurz: Forderung gestellt (Rechnungszugang) zzgl. 30 Tage >> gesetzlich tritt dann o genannter Zahlungsverzug ein; dieser nebst Folgen muß dem Schuldner (Debitor) freilich kundgetan werden, z.B. durch einen online-beantragbaren Mahnbescheid (ab hier VerzugsZins-Anspruch); dem folgt dann der Vollstreckungsbescheid, der einem Gerichtstitel gleichkommt auch ohne Gerichtstermin.

Also: Verzug tritt Kraft Gesetz nach 30 Tagen ab (nachweislichem) Zugang der begründeten Zahlungs-Aufforderung ein. Nur muß man schon seine Forderung noch geltend machen, die Erfüllung auffordern... Einfach aussitzen und dann rückwirkend Zinsen für verzug kassieren wollen, das geht eben nicht. Dies Rechtswesen ist eben zuerst eine Funktion von Wissen über im jeweiligen konkreten Falle gegebene Rechte. ("Wo kein Kläger, da kein Richter!"... und der BETRUG geht weiter!)