Mahnbescheid, Widerspruch, keine Zeit mehr, Schuldenberaterin?
Hallo, ich habe ein großes Problem. Ich habe eine Schuldenberaterin, die mich vertretet.
Ich habe einen Mahnbeischeid erhalten, der aufgrund sehr ähnlichem Nachnamen bei den Nachbarn war, die mir erst gestern Abend den Brief gegeben haben. Heute ist der letzte Tag. Also die 14 Tage sind heute um. Nun habe ich beim Gericht angerufen , ob die Frist nicht verlängert werden kann, und es wurde gesagt dass ich "ein Vorsichtigen Widerspruch einlegen soll, und falls dann was wäre dass ich den Widerspruch zurückziehen kann. Was heißt das?
Meine Schuldenberaterin kann ich gerade nicht erreichen, (telefon immer besetzt)
Was soll ich tun?
5 Antworten

Ich habe einen Mahnbeischeid erhalten, der aufgrund sehr ähnlichem Nachnamen bei den Nachbarn war, die mir erst gestern Abend den Brief gegeben haben. Heute ist der letzte Tag.
Muss nicht sein. Ich weiß nicht, welche Frist da greift, doch wenn es sich um eine offizielle Widerspruchsfrist handelt, dann beginnt die tendentiell eher mit Bekanntgabe an dich. An dich wurde der Bescheid aber nicht bekannt gegeben bis zur Übergabe durch die Nachbarn, die das aber bestätigen können.
Insofern kannst du jetzt vermutlich immer noch Widerspruch einlegen. Setze ein Schreiben auf, schildere die Situation. Was den Widerspruch angeht: Das nennt sich vermutlich 'vorsorglicher Widerspruch'. Das heißt du legst den erstmal proforma ein, damit die First gewahrt ist und wenn du dann doch einverstanden mit dem Bescheid bist (nach Prüfung etc.) dann kannst du ihn immer noch zurückziehen. Kosten entstehen dir dadurch ja keine.

Laut Wikipedia gibt es keine Ausschlussfrist, und ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann in einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid umgedeutet werden, § 694 Absatz 2 ZPO
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Rechtsbehelf_gegen_den_Mahnbescheid

Du setzt ein Schreiben auf, in dem steht, dass du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, und wirfst das Schreiben heute noch in den Briefkasten des Gerichts. Das reicht für's Erste.
Übrigens: Ein verspäteter Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet.

ich muss es per post schicken
Wer sagt das?
Du kannst es auch in den Briefkasten des Amtsgerichts einwerfen. Wenn du es heute mit der Post schickst, ist es wahrscheinlich frühestens morgen oder nächsten Montag da.

Das Amtsgericht ist nicht in der Stadt wo ich wohne. Ich glaube das wird erst später weitergeleitet

Wenn du kannst, fahr zum Amtsgericht. Wenn nicht, schick das Schreiben mit der Post. Es wird dann aber heute nicht mehr zugestellt.

das Gericht meinte sicherlich einen "vorSORGLICHEN Widerspruch"
Du solltest heute noch dem Gericht ein Schreiben bringen, in dem steht "Hiermit lege ich gegen Ihren Mahnbescheid vom ..... vorsorglich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach"
und Unterschreiben

Widerspruch einlegen

Vorsorglichen Widerspruch.
Sollst einen einreichen - Begründung reichst du nach.
ich muss es per post schicken. ist das schlimm wenn ich das heute mache?