Mahnbescheid vom Amtsgericht "Forderung der FKH GbR"

5 Antworten

Es gibt ein Star Paradies Telemediendienst in Berlin,hast Du mal etwas bei der Medienanstalt Berlin- Brandenburg bestellt,einen Sendungsmitschnitt möglicherweise?Wenn Du nichts gekauft oder bestellt hadt dann lege Widerspruch ein,die müssen dann beweisen das eine berechtigte Forderung besteht.Es kann erst einmal nichts passieren,bevor die keinen Titel haben können die nichts machen,und ein Konnto wird nicht gesperrt,das kann nur gepfändet werden und dazu muss erst ein Schuldtitel vorliegen und ein Gerichtsvollzieher eine Kontopfändung anordnen.Nur Du musst handeln und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen,wenn Du das nicht tust dann bekommen die den Titel und dann kannst Du nichts mehr machen!

Die habe ich auch gefunden, aber auch hier bin ich sicher nichts gekauft zu haben. Werde am Dienstag erst mal Wiederspruch einlegen und mich an die verbraucherzentrale wenden.

@Schlumsumse

Hoffentlich an das Gericht, nicht an die Firma, Inkassobetrieb oder Anwaltskanzlei!

Von Amtsgerichten kommen keine Mahnungen, sondern Mahnbescheide, denen musst du widersprechen, wenn die Forderung unberechtigt ist, eine Begründung musst du jedoch nicht angeben.

So schnell werden in Deutschland keine Konten gesperrt, da solltest du dir keine Sorgen machen.

Das ist schon mal gut zu wissen. Ich hab nur einen schreck bekommen... denn Post vom Gericht hatte ich bisher noch nie

Gerade in Fällen dieser Art kommt es sehr wohl zu (hochgradig illegalen!) Kontosperren ohne Vollstreckungstitel. Siehe dazu den Link in meinem anderen Beitrag!

du kannst doch bestimmt nachweisen,nichts dort gekauft zu haben,vielmehr müssen sie nachweisen,was und wann du dort gekauft haben sollst.Nur ein Mahnbescheid,das hört sich schon nach manifester Forderung an,welche nicht aus der Luft gegriffen ist,denn ein Gerichtsbesheid,geht doch nur nach klaren Angaben raus.Und der Anwatlt?Der muss es doch richten,ist doch seine Aufgabe! wenn du einen hast,ansonsten wird es hiohe Zeit einen zu Rate zu ziehen.

Einen Mahnbescheid kann jeder ohne einen Nachweis beauftragen, das ist kein "Gerichtsbescheid," sondern nur über das zuständige AG gesellte Zahlungsaufforderung.

Der kann man ohne Begründung widersprechen. Meist kommt danach auch nichts mehr, wenn sie ungerechtfertigt ist.

Der soll aber die Leute verunsichern, weil es vom Gericht kommt.

@Ichbineinfachso

Ich habe hier schon viele Beiträge über dubiose Forderungen gelesen. Man muss doch gegen diesen Verein was machen können, wenn dieser dauerhaft zu Unrecht Forderungen eintreibt.

@Ichbineinfachso

Problem ist, dass damit auch betrügerische Forderungen rechtsgültig werden, wenn man den Widerspruch versäumt, weil man ja nichts bestellt hat und die Sache sowieso verjährt ist...

Ich habe definitiv nichts Bestellt und auch noch nie Post von denen bekommen. Habe jetzt noch n bissel recherchiert und gelesen, dass die von einer Spiele Firma Geld eintreiben. Bin mir aber auch hundertprozentig sicher, dass ich keine Spielschulden gemacht habe oder jemals so eine Seite besucht hätte.

Des Weiteren steht auf der Mahnung „das Gericht hat nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.“

wende dich damit an den Verbraucherschutz, o.g. Firma und die RAe sind dort schon hinreichend bekannt!

Das werde ich nach den Feiertagen gleich tun, danke :)

Unbedingt sofort gegenüber dem Gericht (!) widersprechen und dort nachfragen, ob der Widerspruch angekommen ist! Keine Zeit verlieren, die Frist ist nur 14 Tage!!! Danach wird die Forderung, egal, wie unberechtigt sie ist, rechtsgültig und vollstreckt!

Die sind bekannt für aggressive Eintreibeversuche bei zweifelhaften Forderungen, zusammen mit der einschlägigen Inkassofirma UGV und der Anwaltskanzlei Wehnert & Kollegen. 2008 ist in der Regel verjährt, wenn es einen Prozess gibt und man sich ernsthaft verteidigt, dürften deren Chancen gegen null gehen.

ABER: Die erlassen (wie man sieht) auch bei eigentlich aussichtslosen Forderungen gerichtliche Mahnbescheide und klagen sogar, in der Erwartung, dass sich viele Opfer nicht wehren! Bei Klage unbedingt Anwalt nehmen, notfalls mit Prozesskostenhilfe! Mit ziemlicher Sicherheit müssen die den nachher bezahlen!

ACHTUNG: es wird in ähnlichen Situationen berichtet, dass unseriöse Geldeintreiber illegal bei Banken Konten sperren lassen, um damit Anerkenntnisse und Zahlungen unberechtigter Forderungen zu erreichen - und zwar ohne, dass vorher ein Vollstreckungsbescheid oder sonstiger vollstreckbarer Titel erging (der ist dazu nötig, Bankmitarbeiter werden darüber getäuscht)! Für den Fall, NICHTS UNTERSCHREIBEN!!!, und siehe hier:

http://www.gutefrage.net/tipp/kontosperrung-bzw-pfaendung-durch-inkasso--geldeintreiber---ohne-vollstreckungstitel-illegal

Ach so, zu endgültig lösen: die meisten Tipps hier werden bestenfalls das individuelle Problem lösen. Bei gewissen Geschäftemachern und ihren Geldeintreibern wäre freilich eine Endlösung viel wünschenswerter >:-)!

Danke :) Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und war bei der Verbraucherzentrale, diese wussten komischerweise von nix von dieser Firma (die haben den Widerspruch aber auch noch einmal zum Gericht nach Mayen gefaxt und sich eine Kopie des Mahnbescheides angefertigt). Ich bin echt gespannt was jetzt passiert...