Mahnbescheid Versand und darauf den Vollstreckungsbescheid trotzdem einspruch?
Moin,
ich habe aufgrund schulden einer Person, einen Mahnbeschreid geschrieben. Dieser kam am 18.02.15 bei dem Schuldner an. Sommit lief die 2 Wochen frist am 05.03.15 ja ab. bzw ab dem 05.03. Konnte ich ja einen Vollstreckungsbescheid senden. den brachte ich ausgefüllt am 04.03.15 zur Post mit einem Zeugen. Dammit er püntklich am 05.03.15 dort ankommt.
Heute erhielt ich Post von dem Amtsgericht. das der Schuldner, am 09.03.15 Wiederspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat.
Dabei ist seine Frist doch schon abgelaufen & dammit kann er doch maximal ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid handelt ?
Nun frage ch mich, hat das Amt einen fehler gemacht. oder ist das trotzdem richtig ? Weil, im Internet habe ich dazu folgendes gefunden: " Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.
Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde. "
Anbei erhaltet ihr ein Foto des Briefes den ich bekommen habe. natürlich ohne die ganzen Namen.
Grüße & Danke !

4 Antworten

Der verspätete Widerspruch ist gem. § 694 II ZPO als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu werten. Normalerweise weist das Mahngericht auch hierauf hin. Wieso es dies in diesem Fall nicht getan hat, kann ich dir nicht sagen. Denn das Verfahren muss es daraufhin auch von Amts wegen an das Prozessgericht abgeben. Die vorläufige Vollstreckbarkeit deines Vollstreckungsbescheids tangiert das jedoch nicht. Du kannst damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen, was oft aber nicht vor Rechtskraft empfehlenswert ist, falls er später aufgehoben wird.
Was mir aber auch komisch vorkommt, ist, dass du einen Vollstreckungsbescheid versandt haben willst. Diesen erlässt das Mahngericht.

Falls mit Antrag nicht geschehen, beantrage die Überleitung an das Prozessgericht und schlage dich dort mit dem Schuldner herum.

dann konnte er vllt begründen das er den brief erst später in empfang genommen hat da er vllt verreist war. das reicht da erst mal aus

Dieser kam am 18.02.15 bei dem Schuldner an.
Woher weißt Du das?
den brachte ich ausgefüllt am 04.03.15 zur Post mit einem Zeugen. Dammit er püntklich am 05.03.15 dort ankommt.
Das kommt mir nun aber spanisch vor. Den Vollstreckungsbescheid wird auf Antrag vom Gericht erlassen und dem Antragsgegner von Amts wegen zugestellt. Du hast mit dem Versand des Vollstreckungsbescheids nichts zu tun.

So ein Dummes Gelaber kommt mir auch spanisch vor ! woher ich das weiss ? aus dem vorherigen Brief wo es drinne steht. muss man hier echt für richtige dumme Menschen erklären ?
Den Antrag habe ich am 04.03. an das Amtsgericht gesandt, das sollte genauso logisch sein !

muss man hier echt für richtige dumme Menschen erklären ?
PLONK

Du kannst dem Schuldner ja keinen Mahnbescheid schicken, der muss ja ueber das Gericht geschickt werden oder Gerichtsvollzieher. Bist du daher sicher, dass er am 18.2 bereits zugestellt wurde beim Schuldner? Da bekommt man ja Formblatt, wo drauf steht, wann er zugestellt wurde. Bestaetigt das den 18.2?
Wurde der Mahnbescheid aber wirklich schon am 18.2 zugestellt, dann waere der Gegner tatsaechlich zu spaet dran mit dem Widerspruch. Aber in dem gescannten Dokument, so weit ich es lesen kann, steht ja auch nur, dass er Widerspruch eingelegt hat, nicht dass er ihn fristgerecht eingelegt hat, oder sehe ich das falsch? Daher kannst du das auch nur als Info sehen, nicht als rechtskraeftigen Widerspruch.

der mehnbescheid wird nur eingeworfen. wenn der schuldner z.b. in urlaub ist kann er das nachweisen und die frist verlängert sich dann.

Ich verstehe nicht ob hier alle einfach doof sind oder einfach penibel auf jedem detail herrumhaken wollen ? NATÜRLICH habe ich den Zettel vom Amtsgericht wegen dem VB bescheid auch an das Amtsgericht gesandt ! und ja ich bin mir sicher, meint ihr ich bin sein nachbar und kontrolliere die post ? SICHERLICH standt das in dem Brief das er den dann erhalten hat. hätte ich den nicht bekommen wäre auch meine frist für den VB antrag ja falsch !
Ja aber wieso dann die Zahlungsaufforderung für das Gericht ?

Ich glaube mit solch einem unterirdischen Ton wird dir hier niemand weiter antworten. Stell deine Fragen doch deinem Anwalt

Das mag wohl sein das in diesem Ton mir niemand mehr antwortet, aber ehrlich gesagt, sind das für mich auch alles nur hinrissige Antworten und keine Sachlichen, denn es solten personen auf solche Fragen antworten die Ahnung davon haben. Und jeder der sowas gemacht hat oder sich dammit mal auseinander gesetzt hat, wird dann ja auch wissen das ih den VB nicht den Schuldner sende sondern dem Amtsgericht & dammit ja eben auch, den zusammenhang verstehen.
Habe den ja auch an das Amtsgericht gesandt den Antrag dafür am genannten 4.03.