mahnbescheid ohne abmahnung oder kündigung geht das?

14 Antworten

Der VM kann bei jedem Rückstand, wenn dieser durch nicht fristgerechte Zahlung entsteht, einen Mahnbescheid beantragen.

Da die Miete spätestens am 3. Werktag eines Monats zu zahlen ist, kann der VM praktisch bereits am 4. Werktag des Monats Mahnbescheid beantragen.

Er muss weder mahnen, abmahnen, noch muss er gleich kündigen.

Eines dürfte Dir klar werden. Mit Mahnbescheid wird die Sache noch teurer und vielleicht sollte man sich vorher mit dem VM über finanzielle Probleme unterhalten, eine Lösung suchen.

Ich erlebe in der Beratung sehr oft, dass VM bei Zahlungsschwierigkeiten der Mieter, wenn keine andere größeren Probleme vorliegen, sich auf Ratenzahlungen einlassen oder wenn man sie vorher benachrichtigt, nur die halbe Miete wollen, den Rest kann der Mieter abstottern.

Anerkenne die Schuld, vereinbare eine Ratenzahlung und unterwerfe Dich einer Vereinbarung, dass wenn Du mit mehr als zwei Monatsraten in Rückstand bist, die Restsumme sofort fällig wird und Du keinen Widerspruch gegen weitere gerichtliche Massnahmen einlegst. Das ist billiger.

Oder suche ein Amt auf, vielleicht kann Dir geholfen werden.

Für selbstverschuldete Mietrückstände erhälst Du keine Prozesskostenhilfe und auch keinen Beratungsschein.

Du wirst in diesen Fällen meist an den nächstgelegen Mieterverein zur Beratung verwiesen.

Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist, dass der Schuldner in Verzug geraten ist. Dies ist der Fall, wenn die Schuld zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht beglichen wurde. Wichtig ist ein konkreter Zeitpunkt den man auf dem Kalender festmachen kann: Also Datum oder Monatsletzter. Eine Frist - also "innerhalb einer Woche" - reicht nicht für den Verzug. Hier muss noch durch eine Mahnung mit einem konkreten Zahlungsziel in Verzug gesetzt werden. Bei Mietverträgen gerät man in der Regel automatisch in Verzug, weil ja für die Mietzahlungen ein konkreter Termin benannt wurde. Der Mahnbescheid ist also schon mal richtig. Dazu kann der Vermieter natürlich auch das Mietverhältnis fristlos kündigen. Das wird vermutlich der nächste Schritt sein. Und dann habt Ihr wirklich ein Problem!

Ja klar, ne Abmahnung oder ne Kündigung hat (noch) nix mit dem Mahnbescheid des Mietrückstandes zu tun. Er verlangt lediglich sein Geld und das ist sein gutes Recht! Wenn du das aber weiterhin so betreibst dann gibts ne abmahnung und die Kündigung

Meine Güte, wofür willst Du noch eine Abmahnung haben ??? Du kannst froh sein, dass Dir nicht gleich die fristlose Kündigung ins Haus geflattert ist!! Natürlich kann er Dir einen Mahnbescheid schicken; das kann jeder an jeden, wenn er meint, dass der andere Rückstände bei ihm hat.

Die landläufige Meinung, dass ohne vorherige Mahnverfahren oder vergleichbarem, ein Mahnbescheid nicht zulässig sei, ist zwischenzeitlich überholt. Jeder Gläubiger kann wenn Zahlungsverzug gegeben ist, seine Forderung sofort mit einem Mahnbescheid geltend machen. Sinn des Mahnbescheides ist, eine Forderung, mit Fristenwahrung, rechtsanhängig, nicht rechtskräftig, werden zu lassen.