Mahnbescheid, obwohl ich bezahlt hatte

10 Antworten

auf alle Fälle Widerspruch einlegen, 

die KOsten wirst du trotzdem tragen müssen,  du hättest ja rechttzeitig zahlen können,

der 18. war bestimmt lange über das eigentliche Fälligkeitsdatum hinaus, stimmts?

Du mußt Widerspruch einlegen. Wahrscheinlich hat sich die Beantragung des Mahnbescheides mit deiner Zahlung überschnitten.

Prüfe mal das Datum des Bescheides, es kann gut sein das sich das mit deiner Zahlung überschnitten hat. Weiter mal kontrollieren ob deine Zahlung tasächlich raus gegangen ist. Weiter würde ich dort mal anrufen und sagen das du bereits am xx.xx bezahlt hast und wie das nun aussieht. Aufgrund des Telefonates setzt du dann nochmals ein schreiben auf, worauf du dich auch auf das Telefonat beziehst und Wiedersprichst dem Mahnbescheid. Bitte sende das Schreiben als Einschrreiben und behalte eine Kopie für deine Unterlagen.

Aber bitte handele unverzüglich, sonst musst du evtl. doch noch wieter Gebühren bezahlen.

Bist du sicher, das das Geld auch bei denen eingegangen ist? Kontrolliere das mal auf deinen Kontoauszügen. Wenn ja, mach einen Wiederspruch, bei einem Mahnbescheid ist der entsprechende Zettel dabei. Dort müsste es auch eine Spalte geben, bei der man angeben kann, das der Betrag bereits komplett bezahlt wurde. Am Besten hängst du auch noch eine Kopie vom Kontoauszug mit dran.

Hallo

 

Grundsätzlich wird die Mahnung abgeschickt, nachdem die Frist abgelaufen ist. Du hättest also wohl schon vor dem 18.4.2011 bezahlen müssen, wie ich verstehe. Fall der Betrag bis vor dem 18.04.2011 hätte bezahlt sein müssen, Du ihn aber erst am 18.04.2011 bezahlt hast, müsste man kulanterweise mit dem Auftagsgeber sprechen ob der auf die Mahngebühren verzichen würde.

Da der Betrag bezahlt ist, kannst Du auch einfach abwarten und hoffen.

 

Gruss

Dem ersten Teil Deiner Aussage stimme ich zu - aber warten und hoffen ist nicht gut, denn dann kann es teurer werden, weil aus einem Mahnbescheid schnell ein Vollstreckungsbescheid werden kann und dann eventuell auch noch Gerichtsvollzieherkosten hinzu kommen müssen. Und was im Bescheid festgesetzt ist, wird auch in voller Höhe vollstreckt. Ist die Hauptforderung bezahlt, kommt der Gerichtsvollzieher eben für die Gerichtskosten.