Mahnbescheid für unbekannte Person erhalten?

7 Antworten

Ein Mahnbescheid kommt ja vom Amtsgericht. Wenn sie als Beklagter eingetragen ist, sollte sie unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, ansonsten kommt es zum Vollstreckungsbescheid, das sollte sie unbedingt abwenden. Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid kommt es zum Zivilprozeß, und nur so kann die Sache geklärt werden.

Wenn sie nichts macht passiert ihr nichts und dem Adressaten entstehen auch keine Nachtiele. Könnte nur sein, dass sie noch häufiger Post bekommt und irgendwann der Gerichtsvollzieher bei ihr vor der tür steht und beim Adressat pränden will.

Wenn sie bei Gericht die Sache telefonisch aufklärt bekommt der Gläubiger schneller sein Geld und sie keine weitere Post. Das ist wohl der beste Weg

Ungeöffnet mit Tesa an die Brifkästen anheften, damit es vom Postboten wieder mitgenommen werden kann. Fremde Post in meinem Briefkasten verpflichtet mich zu garnix. Das ist eine Sache des Zustellers.

Ich würde damit zur Post gehen und die Sache erklären. Das Aktenzeichen des Gerichts steht auf dem Umschlag. Ist die Bekannte nett, ruft sie bei Gericht an und schildert den Sachverhalt auch dort.

einfach anrufen und die Sache klären!