Mängelprotokoll nicht erstellt - müssen wir nun für die Macken an Fenstern/Türen aufkommen?
Hallo liebe Helfer,
Wir sind vor 2,5 Jahren eingezogen und haben kein Mängelprotokoll erstellt. Die folgenden existierten bereits vor Einzug. Kann man uns das nun zu Lasten legen?
- Ein Fenster kann man nur zudrücken, nicht schließen.
- Wenn die Terrassentür geöffnet ist, hakt sie manchmal im Kippzustand ein, sodass man sie nur noch zur Hälfte aufdrücken kann.
- Wenige Terrassenplatten sind gerissen (was die Vermieterin machen lassen wollte)
- Wasserschaden im Laminat (?! sichtbar 1cm) , sollte damals nach Rohrbruch im Bad gemacht werden, wurde aber aus mir unbekannten Gründen nicht.
Vielen Dank für Antworten!
5 Antworten
Letztendlich kann man Euch nur Mängel anlasten, die ihr selbst verursacht habt. Die Reparatur oder der Austausch von verschlissenen Teilen muss der Vermieter übernehmen.
Meldet nochmal alle Mängel schriftlich und bittet um Beseitigung. Schreibt ruhig jeweils dazu, was von Anfang an schon war und wartet dann die Reaktionen ab.
Das ist schon richtig, aber hier geht es nicht um Folgeschäden.
wenn bei Einzug kein Mängelprotokoll erstellt wurde , sieht es nicht gut für euch aus
Wie geht man das denn an? Hoffen dass es nicht auffällt, so wie unsere Vermieterin damals^^? Allerdings hat sie Kenntnis von zwei der vier Mängel -den anderen sicher auch.
Bekommt man bei Übergabe Chance zum nachbessern oder darf die Vermieterin dann Jemanden bestellen?
Dafür müssten wir wohl auch Fachkräfte angagieren....Ist das wirklich Mietersache, Fenster, Türen, Terrasse, Böden (wasserschaden Rohrbruch) ?
wenn du nachweisen kannst, dass diese Schäden schon beim Einzug vorhanden waren (Briefverkehr mit dem Vermieter zB) sollte es weniger Probleme geben
@zydol,
wenn Mängel, bzw. Schäden in einer Mietwohnung auftauchen ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich der Hausverwaltung oder dem Vermieter mitzuteilen.
Unterlässt er dies, ist er für Folgeschäden verantwortlich.
Wenn du Nachweise darüber hast, dass du diese Mängel mitgeteilt hast, kann man dir keinen Strick daraus drehen.
Was anderes wäre es, wenn du den Schaden verursacht hast, dann kannst du dies deiner Privathaftpflichtversicherung mitteilen und diese bitten, den Schaden zu ersetzen.
Gruß Apolon
Wenn das damals nicht SCHRIFTLICH festgehalten wurde, hast du jetzt ein Problem.
Jetzt mache ich mir langsam Sorgen..!
Wir leben hier auf dem Dorf.... Und wir haben zwar keinen Vorzeigekontakt zur Vermieterin, aber es ist ok. Es wurde bisher vieles geklärt und nur ein Mal etwas schriftlich.
Müssen wir wirklich damit rechnen, dass die Vermieterin auch wenn Sie weiß, dass wir die Mängel nicht verschuldet haben, uns diese auferlegt :// Läuft das in der Regel so ?
Hier kennt niemand DEINEN Vermieter.
Bekommt man bei Übergabe Chance zum nachbessern oder darf die Vermieterin dann Jemanden bestellen?
Dazu ist der Vermieter verpflichtet und man sollte als Vermieter nicht einfach eine Firma beauftragen, weil man sonst auf den Kosten sitzen bleiben kann.
Ich beantworte meine Frage selber. Meine erste Suche ergab keine Treffer, aber nun habe ich -danke für den Denkanstoß- anders gesucht.
http://www.urteile-mietrecht.net/Instandhaltung-Instandsetzung.html
So wie ich das verstehe müssen wir nicht dafür aufkommen, sondern melden die Mängel einfach. Ich werfe noch einen Blick in den Mietvertrag, denn wir haben eine besondere Klausel bezgl Reperatur unterschrieben. Und dann freue ich mich darüber, dass nicht zur Sprache kam, dass die Mängel bereits bei Einzug vorhanden waren (sonst wäre Vermieter wohl nicht in der Reperaturpflicht).
So wie ich das verstehe müssen wir nicht dafür aufkommen, sondern melden die Mängel einfach.
Mängel muss man unverzüglich melden, macht man das nicht kann es zu Schadenersatzforderungen kommen!
Nicht ganz richtig.
Der Mieter ist auch verpflichtet, Mängel bzw. Schäden unverzüglich dem Vermieter, oder der Hausverwaltung mitzuteilen.
Macht er dies nicht, ist er für Folgeschäden verantwortlich.