Mängel in Mietwohnung: Mieterbund oder Anwalt? Wer zahlt Kosten?
Hallo!
Ich habe ein großes Problem mit meiner Wohnung. Es regnet seit mehreren Monaten rein. Mein Vermieter hat mich immer vertröstet, die Firmen sind schuld....
Nun reicht es mir aber. Inzwischen schimmelt es, die Tapete fällt ab, ich stehe regelmäßig im Wasser. Ich habe gleich am 1. Tag ein Schreiben aufgesetzt mit Mängelanzeige und angedrohter Mietkürzung.
Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Der Mieterbund wird mir hier nicht viel bringen oder? Dessen Rechtsschutzversicherung greift erst nach 3 Monaten, und ansonsten können die auch nur beraten und Briefe schreiben.
Meint ihr ein Anwalt lohnt sich? Kann ich rückwirkend Miete kürzen? Und wie bekomme ich diese, muss mein Vermieter mir diese zurückzahlen? Und wie viel kann man ca. kürzen in einem solchen Schadensfall?
Stimmt es, dass der Vermieter in so einem Fall meine Anwaltskosten tragen muss? ein Bekannter hatte als Vermieter ein Problem mit seinem Mieter und musste am Ende sämtliche Anwalts-, Fahrt-, und Telefonkosten der Gegenseite zahlen. wäre das hier auch so? Ansonsten kostet mich der Anwalt ja alleine für die Beratung 200 EUR aufwärts.
Danke für jede Antwort!
8 Antworten
Es regnet seit mehreren Monaten rein
Du hast am 1. Tag ein Schreiben aufgesetzt mit Mängelanzeige und angedrohter Mietkürzung.
Der Mieterbund wird mir hier nicht viel bringen oder? Dessen Rechtsschutzversicherung greift erst nach 3 Monaten.
Na die sind ja wohl schon längst um und ja, die können beraten und weitere Schritte einleiten.
Bei einem Anwalt stellt sich immer die Frage ob sein einschreiten notwendig war weil sonst nichts anderes gegriffen hat, ansonsten zählt es einfach als Auftragserteilung die du auch als direkter Auftraggeber zu zahlen hast.
Ruf heute noch beim Mieterbund an
Ok, danke für die Info, das ist Mist :(
Hallo , es ist richtig ,das der DMB eine 3monatige Anwartschaft für Rechtsstreitigkeiten .Nur Briefe werden sowieso zusätzlich mit ca.30.- Euro zum Mitgliedsbeitrag berechnet .Jedoch wird sich der DMB trotzdem lohnen .Der Rechtsanwalt wird für den ersten Brief bereits 200.- Euro verlangen. Diese alle Fragen kannst Du im DMB als Mitglied stellen und bekommst auch rechtlich begründete Antworten .Außerdem ,wie ich in Deinem Fall sehe ,wird sich der ganze Ärger mit Deinem Vermieter noch lange hinziehen .Der erhebliche Mietmangel bei Dir durch den Wassereintritt wurde trotz Deiner Ankündigung auf Mietkürzung nicht nachgekommen.Ich würde mich mit einem Anwalt vorsichtig bewegen .Den der kassiert erstmal von Dir für jede Aktion .Und wenn Du gewinnst gegen Deinen VM in einem extra Verfahren ,wo Du auch wieder Vorkasse leisten mußt dann kriegst Du DEIN ausgelegtes Geld wieder.Aber nur ,wenn Du gewinnst . Das war meine Erfahrung ,die ich machen musste,das das Geld was ich investierte heute nach 3 Jahren der Rechtssprechung immer noch nicht habe .Ob wohl ich einen Rechtstitel bekam. L.G.
Die Kosten zahlt zunächst mal der Auftraggeber, das heißt Du. Erst bei einem Gerichtsverfahren müssen die Kosten der Gegenseite durch den Verlierer übernommen werden, wer auch immer das sein mag. Dann aber i.d.R. auch nicht die vorgerichtlichen Kosten...
Kann ich rückwirkend Miete kürzen
kannst du..ab dem Zeitpunkt der Ankündigung..habe ich neulich erst bei Google gelesen!
Wovon ich aber auch schon gehört habe..Mieterbund.. rückwirkend 3 Monate Mitglied werden....;-))
Der Tipp ist wirklich gut!
was in meinem Fall bedeuten würde rückwirkend zum Tag des Mangeleintritts + 3 Monate, da nur für Streitigkeiten gezahlt wird die erst nach diesen 3 Monaten auftreten. Und ob die das machen, fast ein jahr rückwirkend mitglied werden? Ich bezweifel es.
Achso..solange??? Der Jahresbeitrag wäre aber sicher preiswerter als der RA !? Ein Versuch würde ich aber wagen..mir wurde es direkt angeboten!
Zunächst wäre eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Für solche Fälle ist "immer" eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.( Eine Beratung immer kostenlos) Hast Du keine? (Mieterschutzverein dessen Rechtsschutzversicherung, was soll das?) Wer Anwaltskosten bezahlt entscheidet, wenn es denn soweit kommt, immer noch das Gericht! Mietminderung ist durchaus möglich, aber ohne Anwalt würde ich in Deinem Fall (mehrere Monate) nicht unternehmen
das mit den 3 Monaten heißt nicht, dass diese ums ein müssen, das Problem ist: Der Mieterbund bzw. die inbegriffene Rechtsschutzversicherung zahlt nur für Streitigkeiten die erst nach einer 3 monatigen Mitgliedschaft eintreten. Also in meinem Fall hätte ich 3 Monate vor dem ersten bemerken des Wasserschadens Mitglied sein müssen. Beraten tun sie einen trotzdem, nur die inbegriffene Rechtsschutzversicherung zahlt nichts.