Mängel in Mietwohnung: Mieterbund oder Anwalt? Wer zahlt Kosten?

8 Antworten

Es regnet seit mehreren Monaten rein

Du hast am 1. Tag ein Schreiben aufgesetzt mit Mängelanzeige und angedrohter Mietkürzung.

Der Mieterbund wird mir hier nicht viel bringen oder? Dessen Rechtsschutzversicherung greift erst nach 3 Monaten.

Na die sind ja wohl schon längst um und ja, die können beraten und weitere Schritte einleiten.

Bei einem Anwalt stellt sich immer die Frage ob sein einschreiten notwendig war weil sonst nichts anderes gegriffen hat, ansonsten zählt es einfach als Auftragserteilung die du auch als direkter Auftraggeber zu zahlen hast.

Ruf heute noch beim Mieterbund an

das mit den 3 Monaten heißt nicht, dass diese ums ein müssen, das Problem ist: Der Mieterbund bzw. die inbegriffene Rechtsschutzversicherung zahlt nur für Streitigkeiten die erst nach einer 3 monatigen Mitgliedschaft eintreten. Also in meinem Fall hätte ich 3 Monate vor dem ersten bemerken des Wasserschadens Mitglied sein müssen. Beraten tun sie einen trotzdem, nur die inbegriffene Rechtsschutzversicherung zahlt nichts.

@homer092

Ok, danke für die Info, das ist Mist :(

Hallo , es ist richtig ,das der DMB eine 3monatige Anwartschaft für Rechtsstreitigkeiten .Nur Briefe werden sowieso zusätzlich mit ca.30.- Euro zum Mitgliedsbeitrag berechnet .Jedoch wird sich der DMB trotzdem lohnen .Der Rechtsanwalt wird für den ersten Brief bereits 200.- Euro verlangen. Diese alle Fragen kannst Du im DMB als Mitglied stellen und bekommst auch rechtlich begründete Antworten .Außerdem ,wie ich in Deinem Fall sehe ,wird sich der ganze Ärger mit Deinem Vermieter noch lange hinziehen .Der erhebliche Mietmangel bei Dir durch den Wassereintritt wurde trotz Deiner Ankündigung auf Mietkürzung nicht nachgekommen.Ich würde mich mit einem Anwalt vorsichtig bewegen .Den der kassiert erstmal von Dir für jede Aktion .Und wenn Du gewinnst gegen Deinen VM in einem extra Verfahren ,wo Du auch wieder Vorkasse leisten mußt dann kriegst Du DEIN ausgelegtes Geld wieder.Aber nur ,wenn Du gewinnst . Das war meine Erfahrung ,die ich machen musste,das das Geld was ich investierte heute nach 3 Jahren der Rechtssprechung immer noch nicht habe .Ob wohl ich einen Rechtstitel bekam. L.G.

Die Kosten zahlt zunächst mal der Auftraggeber, das heißt Du. Erst bei einem Gerichtsverfahren müssen die Kosten der Gegenseite durch den Verlierer übernommen werden, wer auch immer das sein mag. Dann aber i.d.R. auch nicht die vorgerichtlichen Kosten...

Kann ich rückwirkend Miete kürzen

kannst du..ab dem Zeitpunkt der Ankündigung..habe ich neulich erst bei Google gelesen!

Wovon ich aber auch schon gehört habe..Mieterbund.. rückwirkend 3 Monate Mitglied werden....;-))

Der Tipp ist wirklich gut!

was in meinem Fall bedeuten würde rückwirkend zum Tag des Mangeleintritts + 3 Monate, da nur für Streitigkeiten gezahlt wird die erst nach diesen 3 Monaten auftreten. Und ob die das machen, fast ein jahr rückwirkend mitglied werden? Ich bezweifel es.

@homer092

Achso..solange??? Der Jahresbeitrag wäre aber sicher preiswerter als der RA !? Ein Versuch würde ich aber wagen..mir wurde es direkt angeboten!

Zunächst wäre eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Für solche Fälle ist "immer" eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.( Eine Beratung immer kostenlos) Hast Du keine? (Mieterschutzverein dessen Rechtsschutzversicherung, was soll das?) Wer Anwaltskosten bezahlt entscheidet, wenn es denn soweit kommt, immer noch das Gericht! Mietminderung ist durchaus möglich, aber ohne Anwalt würde ich in Deinem Fall (mehrere Monate) nicht unternehmen