Macht man sich strafbar, wenn man Passwörter von anderen Menschen weitergibt?

7 Antworten

Ja er macht sich strafbar. Derjenige der es geändert hat, und derjenige (wenn nicht der Eigentümer selbst) der es demjenigen der es geändert hat weitergegeben hat.

§ 303b - Computersabotage

Schon §303a StGB - Unterdrückung von Daten

Ist aber ein Antragsdelikt (§ 303c)

@PWolff

Trifft ebenso zu, stimmt.

Ist aber ein Antragsdelikt (§ 303c)

Richtig. Ob das geschieht steht natürlich wieder auf einem anderem Blatt, das ich nicht kenne.

Der, der das Passwort geändert hat.

Aber auch der, der es weitergegeben hat. Allerdings wohl in einem minderschweren Fall, da er ja keinerlei kriminelle Energie aufgewendet hat, um es zu erfahren. (Wenn die Story so stimmt wie sie da steht.)

Passwörte sind zum Schutz gedacht .... einerseits ist er selber Schuld, andererseits bist du auch mit Schuld .... wenn er dir ein PW gibt, schenkt er dir ein gewisses Vertrauen, das hast du missbraucht ...... aber so etwas wird nicht unter Strafe gestellt

Der Eigentümer des Accounts hat grob fahrlässig gehandelt und aller Wahrscheinlichkeit noch gegen die vertraglichen Bedingungen (Nutzungsbedingungen, AGB) verstoßen, die in den meisten Fällen eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ausdrücklich untersagen.

Die Person die durch die fahrlässige Handlung Wissen über die Zugangsdaten bekommt, macht sich strafbar wenn sie dieses Wissen wiederrum weiter gibt.

An der Miesere Schuls ist allein der Inhaber des Accounts. Strafbar gemacht haben sich Mittelsmann und Täter.

§202c StGB, Absatz 1 dürfte den Cousin treffen. ("... einem anderen verschafft")

§202a StGB dürfte denjenigen, dem er es weitergegeben hat, treffen.

(Sind Antragsdelikte, §205 StGB)