Macht man sich strafbar, wenn man die Amtshandlungen der Polizei stört?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo BVBDortmund,

grundsätzlich gesehen ist es erst einmal nicht strafbar, wenn man die Amtshandlungen der Polizei stört.

Allerdings wer polizeiliche Maßnahmen stört, muss damit rechnen, dass man einen Platzverweis bekommt und wenn dieser dann nicht befolgt wird, dass die Polizei einen zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam nimmt.

Für die Gewahrsamnahme kann die Polizei eine sogenannte Polizeikostenrechnung erstellen, so dass Du damit rechnen musst, für die Gewahrsamnahme zahlen musst.

Was aber strafbar ist, wenn Du bei der polizeilichen Maßnahme Widerstand leistet. In dem Fall wäre ein Strafverfahren und eine Verurteilung nach folgender Rechtsgrundlage mögliche:


§ 113 StGB -  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das man mildernde Umstände bekommt, wenn man betrunken ist, kann zwar gut sein, aber man kann auch wegen Trunkenheit bestraft werden. Das Gesetz sagt dazu folgendes aus:


§ 323a StGB - Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.


Schöne Grüße
TheGrow

Je nach Sachverhalt, ja.

Wie stört man Amtshandlungen der Polizei? Die Beamteten sind, sollten es zumindest, so gut ausgebildet, dass ein Besoffener höchstens lästig wird. Es wäre ganz leicht gewesen, Dich in Handschellen auf den Rücksitz eines Einsatzfahrzeuges zu setzen, später in eine Ausnüchterungszelle zu verfrachten, ....

Ist gut, dass Du wenigstens als wieder Nüchterner darüber nachdenkst und Dich das nächste Mal hoffentlich anständig benimmst, auch wenn der Durst den Verstand an Größe schon weit übertroffen hat.

Wie bitte? Ich habe mich noch nie unanständig benommen, wenn ich Alkohol getrunken habe. Von Alkohol werde ich müde und gehe eigentlich immer frühzeitig nach Hause.

Allerding weiss ich, dass es anderen anders geht, wie zB bekannte Politiker.

Die Aussagen zu angeblich betrunkenen Dortmunder Politikern sind ehrenrührig.“

http://www.ruhrbarone.de/dortmunder-nazi-angriff-piraten-im-landtag-weisen-jaeger-bericht-unwahr-diffamierend-und-tendenzioes-zurueck/81614

Diese fühlen sich angegriffen, wenn jemannd es öffentlich macht, wenn sie besoffen waren !

Einige diseser Politiker kenne ich persönlich.

Ne bekommst du nicht das gab es früher mal, ich denke wenn du die Polizei störst denn ist das sicher strafbar

Stören der Amtshandlung: ja ist Strafbar. Wenn du es zugibst und es ehrlich bereust wurd dies berücksichtigt

Du bekommst auf jeden Fall Ärger, da wenn sie dich darauf hinweisen und du nicht Folge leistest, das ein Widerstand gegen die Staatsgewalt ist