Macht man sich da strafbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, dafür gibt es keinen Grund. Man darf fast alles fotografieren und Filmen, was man im öffentlichen Raum problemlos erreichen kann (ohne auf Privatgelände zu gehen z.B.), dazu gehören auch Häuser und Autos und natürlich auch Kennzeichen. Ausnahme sind Personen in Nahaufnahme, das würde das Recht am eigenen Bild verletzen.

Richtige Antwort! Daumen hoch! :)

Was ist wenn das Auto von einem anderen ist und der Chef sieht das zufällig im Internet und wundert sich dann Herr x den er gesehen hat soll ja krank geschrieben sein und im Bett liegen. Dann kann es problematisch sein und er wird gekündigt. Oder wie in anderen Fällen die ich nicht alle nennen kann.

@1989Kriss

Ja, und wo ist da das das Problem des Fotografen? Nein, sondern nur desjenigen, der krank war. Die Frage war ja, ob der Fotograf gegen irgend ein Recht verstößt und nicht, ob der Blaumacher sich irgendwelche Probleme einhandelt. Außerdem kann auch jemand anderes damit unterwegs gewesen sein oder Herr x musste sich Medikamente holen. Das ein Auto (einmalig) zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gestanden hat, ist auf keinen Fall ein Kündigungsgrund.

Abgesehen davon heißt krankgeschrieben nicht bettlägerig. Man darf auch krankgeschrieben alles machen, was der Gesundheit nicht ausdrücklich schadet, z.B. auch einkaufen oder spazieren gehen.

Solange vorbeifahrende oder parkende Autos als unvermeidbarer Bestandteil Deines Stadtvideos auftauchen, dürfte das unproblematisch sein. Filmst Du ein bestimmtes Auto, welches somit zum Hauptteil einer Szene wird (z.B. lustige Einparkversuche eines ungeschickten Fahrzeugführers) sollte aus meiner Sicht das Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.

Ich meinte wenn ich ein Gebäude filmen möchte aber leider auf der anderen Straßenseite filmen muss weil der Weitwinkel nicht groß genug ist und ich das Gebäude nicht komplett drauf bekomme.

Also Kennzeichen musst du nicht unkenntlich machen wenn du sie an einer Vielbefahrenen Straße unabsichtlich gefilmt hast. Sobald aber der Fahrer deutlich zu sehen ist kann's ein Problem werden da es die Priivatsphäre verletzt.

Also wenn ich jetzt in der Stadt filme und da gibt es ja parkende und fahrende Autos.

Ich rede hier von einem Youtubefilm. Wenn man einen Stadt filmen möchte kommen automatisch Autos ins Bild wenn man die Straße filmt. Ich konnte es zum Glück so machen das ich die Autokennzeichen nicht filme.

@1989Kriss

Naja wenn es geht, dann würde ich immer versuchen die Nummernschilder zu umgehen und so aber andernfalls mitten in der Stadt ist es unumgänglich und da wäre es angebracht die jeweiligen vielleicht darüber zu informieren und um rückmeldung geben und wenn welche nicht antworten dann einfach Filmen und wenn sich zu viele dagegen lehnen dann ein anderen Ort zum drehen suchen.

Entschuldigung für die späte Antwort aber es war viel los da ich selbst Youtuber bin und Videos bearbeitet hab. :P

@MODGuy

Ich filme das einfach und das stört keinem. Man kann in der Stadt das sowieso nicht verhindern das Menschen ins Bild kommen. Dann müsste man schon Sonntag filmen wenn nichts los ist. Aber in so einer menschenleere Stadt zu filmen ist irgendwie blöd und nicht der Sinn meines Stadtkanals.

@1989Kriss

Ja das stimmt da hast du recht. In so einem Falle ist es unumgänglich und da kannst du für nicht belangt werden wenn es irgendwelche Probleme für die gefilmten im Nachhinein gibt.

Jeder im Straßenverkehr sieht ja das Nummernschild,aber wenn der Besitzer des Autos im Video vorkommt, dann kann er/sie dich anzeigen.

Und wenn die Kennzeichen deutlich zu sehen sind ist das nicht strafbar? Mein Vater hatte mir mal was andere erklärt. Videos von Einzelpersonen muss man unkenntlich machen aber von der Menge nicht sonst müsste ich in dem Stadtvideo alles unkenntlich machen und man würde nichts mehr erkenne.

@1989Kriss

Du darft nicht den Halter des Fahrzeugs und den des Kennzeichens nicht in einem Video darstellen.

@sinjin4000

Ich meinte wenn ich ein Gebäude filmen möchte aber leider auf der anderen Straßenseite filmen muss weil der Weitwinkel nicht groß genug ist und ich das Gebäude nicht komplett drauf bekomme. Zum Glück konnte ich es verhindern es waren nie Kennzeichen im Video zu sehen und wenn dann waren die kaum zu erkennen.

@1989Kriss

Dann ist es sowieso egal!

@sinjin4000

Aber wenn die Kennzeichen ins Bild kommen und einer sieht das zufällig auf Youtube

Und wegen welcher begangenen Straftat? Bitte den genauen Paragraphen, ansonsten ist Dein Statement hier absolut wertlos und unbrauchbar.

glaub mal nicht

Einer auf Youtube hat gesagt ja. Zum Beispiel muss man Videos von Einzelpersonen also eine Person unkenntlich machen. Sprich wenn mehrer auf den Bild zu sehen nicht. Meine Eltern haben mir gesagt das man sowas unkenntlich machen muss. Wo steht das denn?

@1989Kriss

Na, wenns nirgends steht kann dir theoretisch niemand etwas vorwerfen... gibt es bei YT vlt. irgendwelche AGB? dort könnte es sein...

@frisco15

Das hat nichts mit YouTube zu tun, sondern mit dem Gesetz! Ich weiß nur leider grade nicht genau, wo (sorry)

@DocSchneider

Dieses Recht betrifft doch nur Personen und keine Autokennzeichen. Außerdem müssen Aufnahmen von Einzelpersonen gepixelt werden von einer großen Menschenmenge wiederum nicht. Sonst müsste wenn ich bei Karneval filme alles pixeln was enorme Arbeit wäre alle Gesichter zu pixeln. Und zum anderen würde keiner mehr das Video anschauen weil man ja nur noch Pixelschleier oder schwarze Balken sehen würde.