Macht es Sinn, Angebot fortlaufend zu nummerieren wie bei Rechnungen?
Bei Rechnungen ist es ja sogar Pflicht. Aber wie ist das bei Angeboten.
Muss man Angebote für das Finanzamt aufbewahren, oder genügt Rechnung mit Beleg.
3 Antworten
Geht es hier um Korrespondenz bzw. Belege eines Unternehmens?
Im Privatbereich reicht es Rechnungen aufzubewahren.
Es gibt Empfehlungen, wie lange dass Unterlagen im Privatbereich aufgehoben werden sollten. https://ordnungsmentor.de/aufbewahrungsfristen/
Im Bereich eines Unternehmen:
Es macht in der EDV immer Sinn, einen Vorgang mit einer Nummer zu versehen, damit er wieder aufgerufen werden kann und dass der Beleg "einmalig" ist und bleibt.
Es gibt für Geschäftsunterlagen Aufbewahrungsfristen, die von Unternehmen eingehalten werden müssen:
Die Rechnung mit Beleg reichen für das Finanzamt.
Meine Angebote bekommen Nummern, auch die Änderungen. Somit gibt es keine Mißverständnisse mit dem Kunden bei Vertragsabschluss und Lieferung.
Intern lasse ich die immer in den Kundenakten. Irgendeiner fragt immer nach den Dingern. Wenn die Mappe zu dick wird werfe ich ein paar alte Angebote raus.
Ich habe einen eigenen Nr.n-Kreis für Angebote und einen für Rechnungen. Der eine beginnt mit A der andere mit R gefolgt von der Kunden-Nr. und dann die laufende Nr. . Ein -1 oder -2 am Ende zeigt die wievielte Änderung das ist.
Die Angebote bekommen auch Nummern, kann man betriebsintern festlegen wie man möchte, so sind sie sofort auffindbar, wenn ein Kunde zurückfragt...
auf die Rechnungs-Nummer hat die Angebotsnummer keinen Einfluss.....aber bei der Fakturierung nimmt man ja Bezug auf die Angebotsnummer....
Sind dann Rechnungsnummern und Angebotsnummern identisch? Ist es dann, wenn Angebote nicht zustandekommen und Lücken entstehen?